Private Osterfeuer sind erlaubt - aber diese Dinge sind zu beachten
Foto: André Zand-Vakili

Private Osterfeuer sind erlaubt - aber diese Dinge sind zu beachten

Harburg - Das eigene, private Osterfeuer auf einem privaten Grundstück? Im Bezirk Harburg ist dieser alte Brauch, mit dem vor

allem am Karsamstag der Winter vertrieben werden soll, erlaubt. In diesem Jahr scheint das ganz besonders nötig zu sein. Allerdings sind einige Dinge unedingt zu beachten.

Die Zustimmung des Grundeigentümers ist erforderlich.

Die Größe der Stapel dürfen 5 Meter Höhe und 8 Meter Durchmesser nicht überschreiten.

Zum traditionellen Osterfeuer gehört Holz als Brennmaterial. Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.

Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Ein sicherer Abstand ist dann anzunehmen, wenn das nächte Gebäude mindestens 100 Meter und oder das nächste Reetdachgebäude mindestens 200 Meter entfernt ist.

Wegen nicht immer vermeidbarer Rauchentwicklung ist ein Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200 Metern einzuhalten.

Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden.

Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, sind insbesondere Fragen der Feuerwehrzufahrt, des Parkraumes, des Aufstellens von Abfallkörben und der Vorhaltung von Toiletten, zu klären. Für Lautsprecherbenutzung, Abgabe von Speisen und Getränken, Sondernutzungen, können Erlaubnisse erforderlich sein.

Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muß in jedem Falle gewährleistet sein. zv