Gebühren für Ausbau der Straßen führt zu kuriosen Fällen
Diese Treppe ermöglicht rechtlich gesehen die Bebaubarkeit des Grundstücks von Ernst Schiusdziara. Foto: mag

Gebühren für Ausbau der Straßen führt zu kuriosen Fällen

Marmstorf – Manchmal dauert es Jahrzehnte, bis eine Straße endgültig fertig ausgebaut ist und die Anlieger dann zur Kasse gebeten werden.

Der Ärger ist dann programmiert. Rentner Ernst Schiusdziara aus Marmstorf erlebt zurzeit eine ganz neue Variante – und die ist besonders ärgerlich: Er soll für den Ausbau einer Straße zahlen, die er gar nicht nutzen kann, jedenfalls nicht mit seinem Auto.

Schiusdziara und seine Frau, beide in den hohen 80ern, leben am Ende der kleinen Sackgasse „Fernblick“. Die Straße endet allerdings weit vor dem Haus der Rentner, den Rest müssten sie über mehrere Treppen zurücklegen. Wenn sie ihre Einkäufe dabei haben, ist das kaum noch zu schaffen. Also fahren sie mit dem Auto über die Straße „Moorende“, zum Schluss geht es vielleicht 15 Meter über einen breiten Fußweg. Schiusdziara: „Das wurde uns behördlich genehmigt, natürlich gegen eine ordentliche Gebühr.“

Nun haben die Schiusdziaras aber eine Brief vom Bezirksamt bekommen, in dem der endgültige Ausbau des Fernblicks sowie eine Rechnung in noch unbestimmter Höhe angekündigt wird – erfahrungsgemäß handelt es sich mindestens um eine hohe vierstellige Nummer. „Das werden wir nicht bezahlen“, sagt Schiusdziara bockig. Er habe sich schon beim Bezirksamt beschwert, sei damit aber abgeblitzt.

Wahrscheinlich hat er gegen den Rechtsstaat wenig Chancen. Denn die Finanzbehörde hält die Rechtslage in diesem Fall für eindeutig. Behördensprecher Christopher Harms sagt: „Wird über eine Straße die Bebaubarkeit eines Grundstücks vermittelt, so sind nach dem Hamburgischen Wegegesetz Erschließungsbeiträge zu zahlen.“ Auch der Fernblick sei eine Straße, die den anliegenden Grundstücken – also auch dem von Herrn Schiusdziara – eine Bebauung ermögliche. Sie bestehe aus einem befahrbaren und einem unbefahrbaren Teil, beide Teile zusammen ermöglichten auch den Anliegern an dem unbefahrbaren Teil, nämlich der Treppe, die Bebaubarkeit.

Aber genau genommen hat doch eher die Straße Moorende die Bebaubarkeit ermöglicht! Zählt nicht, heißt es aus den Amtsstuben. Entscheidend sei die Meldeanschrift, und die ist im Fall der Schiusdziara nun einmal der Fernblick. ag