Unterschriften-Abgabe
Unterschriften-Abgabe im Harburger Rathaus: Helmuth Harms (von links), Dierk Trispel, Klaus-Peter Schimkus, Juliane Eisele, Luiza Raguse und Nicolas Koopmann. Foto: Christian Bittcher

Bürgerbegehren erreicht Drittelquorum: Termin im Rathaus

Harburg - Das Bürgerbegehren "Yes - We Swim" hat am Montag einen wichtigen Meilenstein erreicht: Juliane Eisele, Nicolas Koopmann,

Luiza Raguse und Helmuth Harms waren zu Gast im Harburger Rathaus, um an Bezirksabstimmungsleiter Dierk Trispel und seinem Stellvertreter Klaus-Peter Schimkus das "Drittelquorum" - also ein Drittel der erforderlichen Unterschriften - zu übergeben. Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, das Harburg wieder eine Schwimmhalle bekommt

Für das Drittelquorum wären 1162 Unterschriften notwendig gewesen. Abgegeben wurden allerdings einige mehr: 342 Listen mit jeweils fünf Personen, also 1710 Unterschriften wurden überreicht. "So haben wir für den Fall, das viele ungültige Unterschriften dabei sind immer noch eine gewisse Reserve", sagt Juliane Eisele gegenüber Harburg-aktuell.

"Das Drittelquorum ist eine Zäsur in einem Bürgerbegehren", erklärt Klaus-Peter Schimkus. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird geprüft und die Unterschriften werden in der zentralen Meldebehörde auf Richtigkeit geprüft. Dafür hat das Bezirksamt zehn Werktage Zeit. Hat alles seine Richtigkeit erfolgt eine Veröffentlichung des Bürgerbegehrens im Amtlichen Anzeiger.

"Außerdem werden Unterschriftenlisten im Ortsamt Süderelbe und im Harburger Kundenzentrum ausgelegt", sagt Dierk Trispel. Zudem hätte das Bürgerbegehren ab diesem Zeitpunkt im Kampf gegen eine bestimmte Sache eine so genannte Sperrwirkung. Das ist hier allerdings nicht der Fall.

Wenn bis zum 1. April die erforderlichen Stimmen - das sind 3486 - zusammen gekommen sind, muss sich die Bezirksversammlung mit dem Thema befassen und sich entscheiden, ob sie sich dem Bürgerbegehren anschließt. Doch selbst wenn es so wäre, könnte das Bezirksamt das Begehren nicht selbst umsetzen. Die Zustimmung der Bezirksversammlung hätte lediglich einen empfehlenden Charakter an die zuständige Fachbehörde und an Bäderland. (cb)