Rönneburg: Kein Aufschub für Verpollerung des Schleichwegs
Der Schleichweg wird wie angekündigt wegen des Baus der Flüchtlingsunterkunft gesperrt. Foto: mag

Rönneburg: Kein Aufschub für Verpollerung des Schleichwegs

Rönneburg – Es bleibt dabei: Für die Sperrung der Wegeverbindung zwischen Rönneburger Stieg und Rönneburger Freiheit gibt es keinen Aufschub.

Die polizeilichen Anordnungen sind raus, jetzt werden die Hinweisschilder aufgestellt, die Poller dürfen erst vier Tage nach den Schildern aufgestellt werden. In der vergangenen Woche hatten Bezirksabgeordnete im Regionalausschuss Harburg und auch im Fachausschuss Inneres, Bürgerservice, Verkehr angeregt, die Maßnahme zu verschieben, um die betroffenen Bürger noch besser über die Veränderungen zu informieren.

Ralf Geißler, Leiter Prävention und Verkehr am Polizeikommissariat 46, hat in einem Schreiben an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung noch einmal begründet, warum es keinen Aufschub gibt. Die Baufirma, die die Flüchtlingsunterkunft am Rönneburger Stieg errichten soll, steht unter Druck. Es hat schon Verzögerungen gegeben, gleichzeitig steht aber die Vorgabe seitens des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge, dass die Unterkunft bis zum 31. Dezember 2017 fertig sein muss. „Da gerade zu Baubeginn mit einem hohen Anteil an Baustellenverkehren zu rechnen ist und es aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden musste, dass diese Verkehre sich im Rönneburger Stieg durch den verkehrsberuhigten Bereich bewegen und die nicht gewidmete, in Rede stehende, Verkehrsverbindung lediglich eine Last von 3,5 t vorsieht, war eine schnellstmögliche Sperrung von Nöten“, schreibt Geißler.

Unter anderem werden in den Einmündungsbereichen Winsener Straße Ecke Rönneburger Kirchweg und Rönneburger Freiheit Ecke Holzhäuser Hinweisschilder aufgestellt. Geißler: „Niemand wird in eine Sackgasse geleitet.“ Zusätzlich wird in der Rönneburger Freiheit bis zum Jahresende eine Haltverbotzone montags bis freitags jeweils von 7 bis 17 Uhr  angeordnet – um die Durchfahrt der Baufahrzeuge zu ermöglichen.

In den Diskussionen über die Sperrung irritiert immer wieder die Tatsache, dass ein Teilstück der Wegeverbindung überhaupt nicht als Straße gewidmet sei. Wieso konnte dann dort aber zum Beispiel eine Gewichtsbegrenzung oder ein Tempolimit angeordnet werden? Da sei doch etwas faul – und schon wächst wieder das Misstrauen gegenüber den Behörden, bei einigen, die nicht den Unterschied zwischen Verwaltung und Politik kenne, auch das Misstrauen gegenüber der Politik. Dabei ist in diesem Fall die Sache ziemlich klar. In der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung heißt es: „Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.“ ag