Flüchtlingsunterkünfte: Jeder hat seine ganz eigene Berechnung
Die Planung für die Unterkunft Rönneburger Stieg Foto: ZKF

Flüchtlingsunterkünfte: Jeder hat seine ganz eigene Berechnung

Rönneburg – Das wird den Gegnern der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Rönneburger Stieg nicht gefallen: Obwohl die Unterkunft noch nicht

einmal fertig ist, besitzt sie schon Bestandsschutz. Auf diese Regelung hatten sich die Initiatoren der Volksinititaive „Hamburg für gute Integration“  mit dem sogenannten A-Team Andreas Dressel (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne) im Bürgervertrag geeinigt. Dort waren ohne Beteiligung der jeweils Betroffenen Mindestabstände und Obergrenzen der einzelnen Unterkünfte sowie eine Bestandsliste mit geplanten Unterkünften festgeschrieben worden.

Das alles hat Dierk Trispel, Harburgs Dezernent für Steuerung und Service, jetzt den Fraktionen in der Bezirksversammlung mitgeteilt. Er hoffe, dass damit letzte „Verfahrenshindernisse“ zur Erteilung einer Baugenehmigung aus dem Weg geräumt seien. Im Regionalausschuss Harburg sollte schon über die Baugenehmigung beraten werden, es gab aber „Erörterungsbedarf“ . Dabei ging es vor allem um Verteilungsschlüssel, den der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) vor kurzem vorgelegt hatte. Er soll für eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Stadtteile sorgen. Trispel weist jetzt aber darauf hin, dass der Schlüssel nicht für schon vorher geplante Unterkünfte gilt.

Die kritisch gestimmten Anwohner, darunter auch die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Birgit Stöver, hatten sich dennoch immer wieder auf den Verteilungsschlüssel bezogen und vorgerechnet: Laut Schlüssel müssten Langenbek und Rönneburg rechnerisch je 71 Personen in Unterkünften aufnehmen. Und nicht 260 am Rönneburger Stieg. Dr. Holger Riemer vom ZKF  hält dagegen: Der Schlüssel beziehe sich auf „statistische Gebiete“. Betrachtet würden räumliche Einheiten und deshalb könne man Rönneburg und Langenbek nur zusammen mit Gut Moor, Wilstorf, Marmstorf und Eißendorf sehen. Nach dieser Rechnung fehlten in der räumlichen Einheit sogar 268 Plätze. ag

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Die sogenannten Statistischen Gebiete, die Herr Dr. Riemer anführt, sind eigentlich viel kleiner als die meisten Stadtteile selbst. Marmstorf zum Beispiel besteht aus 5 Statistischen Gebieten (nachzulesen in der Tabelle unter http://www.hamburg.de/contentblob/8521606/8f9035deb24fe9673e711896f6b84ca1/data/170405-liste-statistischer-gebiete-dl.pdf).

Natürlich ist es legitim, eher räumliche Einheiten als einzelne Statistische Gebiete oder Stadtteile zu betrachten. Aber die Auswahl, der von Dr. Riemer zu einer Einheit herangezogenen Stadtteile, klingt für mich an den Haaren herbeigezogen. Warum sollte einer der kleinsten Stadtteile wie Rönneburg oder Langenbek plötzlich fast alle Plätze der umliegenden, viel größeren Stadtteile übernehmen? Auch sind die von ihm genannten Stadtteile teilweise räumlich deutlich weiter entfernt und haben keine gemeinsame Infrastruktur mit Rönneburg/Langenbek (z.B. Eißendorf oder Marmstorf). Und warum fehlt in dieser Aufzählung Sinstorf, das eigentlich räumlich und strukturell (Kindergärten, Schulen, Verkehrsanbindung, usw.) viel näher an Rönneburg/Langenbek liegt? Wahrscheinlich weil dort schon – laut Verteilungsschlüssel – zu viele Flüchtlinge untergebracht sind und dies seiner Argumentation widersprechen würde. Zu den bestehenden 297 Plätzen in Sinstorf kommen am Sinstorfer Weg weitere 300 dazu. Diese Plätze reichen fast für Sinstorf, Langenbek, Rönneburg, Wilstorf und Marmstorf zusammen – ohne den Rönneburger Stieg, wohlgemerkt.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass am Rönneburger Stieg auf Biegen und Brechen Tatsachen geschaffen werden sollen. Dabei scheint es eher darum zu gehen, möglichst viele Unterkunftsplätze zu schaffen und die Integration bzw. Gebietsverträglichkeit ist Nebensache. Aus Sicht des ZKF natürlich verständlich, denn es ist sicherlich einfacher eine Unterkunft zu bauen als zwei oder drei Kleinere. Für die Integration ist dies aber sicherlich nicht förderlich und läuft meines Erachtens den Bestrebungen des Orientierungs- und Verteilungsschlüssels zu wider.

Und einen Bestandsschutz für ein noch nicht einmal genehmigtes Bauvorhaben zu geben ist doch ein Widerspruch in sich. Wie soll ein Baugenehmigungsverfahren ergebnisoffen durchgeführt werden, wenn es eigentlich schon „gesetzt“ ist? Das passt zu den "Anhörungen" der Bürger und der Bezirksversammlung – auch hier wurde nicht wirklich auf die Einwände reagiert, sondern am ursprünglichen Plan festgehalten. Immerhin hatten sowohl die Anwohner, die CDU, die FDP und die Neuen Liberalen auf eine deutliche Reduktion der Unterkunft gedrängt, um die Unterkunft "gebietsverträglich" zu gestalten. Diese Reduktion passt zu den Zahlen aus dem Verteilungsschlüssel. Die SPD verwies in ihrer Stellungnahme auf den „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Hamburg für gute Integration“ und deren Einhaltung am Rönneburger Stieg. In diesem Konsens und der Stellungnahme der SPD steht aber auch, dass der Senat sich weiterhin verpflichtet hat, einen Verteilungsschlüssel für die Stadtteile zu erarbeiten. Diese Zahlen liegen ja nun vor und es wäre konsequent und logisch jetzt auf die Zahlen aus dem Verteilungsschlüssel zu reduzieren, bevor der Bauantrag genehmigt wird.

Hauke Kopf, Anwohner Rönneburger Stieg