Neuer Fall von Geflügelpest: Hunde müssen an die Leine
Untersuchung von Hühnern im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Foto: zv

Neuer Fall von Geflügelpest: Hunde müssen an die Leine

Altenwerder - Bei einem verendeten Wildvogel im Bezirk Harburg wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen.

Der verendete Bussard wurde am Sandauhafen aufgefunden. Damit müssen nach der bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung ein Sperrbezirk (im Radius von mindestens drei Kilometern) und ein Beobachtungsgebiet (im Radius von mindestens zehn Kilometern) rund um den Fundort eingerichtet werden. Damit sind fast der gesammte Bezirk, Wilhelmsburg, die Veddel und Finkenwerder betroffen, Innerhalb dieser Gebiete gelten die bereits bekannten besonderen Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies, dass sie ihre Tiere innerhalb der Sperr- und Beobachtungsgebiete nicht frei umherlaufen lassen dürfen. Unter www.hamburg.de/tiere steht unter dem Eintrag „Geflügelpest“ eine genaue Karte der Restriktionsgebiete zur Verfügung. Dort können Tierhalter überprüfen, ob ihr Wohngebiet oder mögliche Auslaufzonen ihrer Tiere betroffen sind. Nicht eingeschlossen in das Beobachtungsgebiet sind einzelne Stadtteile im Hamburger Norden, im Nordwesten sowie im Osten der Stadt.

Hintergrund der strengen Bundesvorschrift mit den einschränkenden Regelungen für Hunde und Katzen ist die Gefahr, dass auch diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln oder deren Ausscheidungen weiter verbreiten könnten.

Betroffene Geflügelhalter werden über die Situation und die entsprechenden Regelungen direkt informiert. Im Sperrbezirk gibt es 26 Hobby-Geflügelhalter, gewerbliche Geflügelhalterbetriebe sind nicht betroffen. zv