Straßenschild Bornemannstraße
In der Bornemannstraße passierte die Tat. Foto: zv

Vergewaltigte 14-Jährige: Auftakt mit schockierenden Details

Harburg – Es hat selbst langjährige Beobachter von Prozessen erstaunt, mit welchen Posen die vier Angeklagten, die laut Staatswanwaltschaft am 11. Februar in der Bornemannstraße

eine 14-Jährige missbraucht, sie dann nur leicht bekleidet ins Freie geschleppt und dort hilflos liegen ließen, auftraten. Bosko P. (21) und drei mit ihm angeklagte Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren traten in machomäßigen Posen auf, während zahlreiche offensichtliche Verwandte aus ihren serbischen Roma-Familien ihnen beim Betreten des Gerichtssaals aufmunternd zuwinkten oder Handküsschen zuwarfen.

Was die Anklage ihnen vorwarf, ist starker Tobak. Sie hatten danach am 11. Februar die 14-Jährige in der Wohnung betrunken gemacht. Dann vergewaltigten zwei der Beschuldigten das Mädchen. „Spontan“, wie die Anklage glaubt. Anschließend missbrauchten laut Anklage die beiden anderen Jugendlichen das Mädchen, in dem sie sie mit Wodka- und Bierflaschen, sowie einer Taschenlampe missbrauchten. Dann, so die Anklage, trugen sie das hilflose Mädchen, das während ihres Missbrauchs mehrfach in benommenem Zustand geschriehen haben soll, zur Tür. Der 21-Jährige legte die 14-Jährige danach auf ein Laken, auf dem sie das Mädchen in den Hof schleiften und dort nur in Slip und Shirt bei Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen ließen. Als das Mädchen gefunden wurde, habe ihre Körpertemperatur lediglich 35,4 Grad betragen. Das ist lebensgefährlich. Sie musste im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt werden.

Es blieb auch bei der Verlesung der Anklage ein Geheimnis, warum die vier Beschuldigten nicht wegen versuchten Totschlags zur Verantwortung gezogen werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes eingeleitet, dass zwischenzeitlich auf gefährliche Körperverletzung und das Sexualdelikt herabgestuft wurde. Man gehe davon aus, dass die Beschuldigten ganz fest davon ausgegangen sind, dass die 14-Jährige rechtzeitig von Anwohnern des Hinterhofes entdeckt und gerettet wird.

Wie der Prozess verlaufen wird, bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten. Sie wird wegen des jugendlichen Alters von den meisten Angeklagten von dem Verfahren ausgeschlossen. Erst das Urteil, das nach dem Jugendstrafrecht, bei dem Erziehung und nicht Bestrafung im Vordergrund steht, dürfen die Bürger erfahren.

Die Tat zu belegen, wird für die Anklage keine große Herausforderung. Eine 15-Jährige hatte den Missbrauch der 14-Jährigen mit ihrer Handykamera gefilmt. Auch sie sitzt mit auf der Anklagebank. zv