Anlieger legen Widerspruch gegen Flüchtlingsunterkunft ein

160602AschenlandFischbek - Anwohner haben Widerspruch gegen die am 20. Mai erteilte Teilbaugenehmigung der Flüchtlingsunterkunft Aschenland II und gleichzeitig einen Eilantrag

beim Verwaltungsgericht eingereicht, der bis zur Entscheidung eine aufschiebende Wirkung bringen soll. Darüber wird vermutlich innerhalb weniger Wochen entschieden. Solange gilt die vom Bezirk erteilte Baugenehmigung weiter.

Über den Widerspruch selbst entscheidet der Widerspruchsausschuss im Bezirksamt selbst. Konkret geht es um den Bau von 28 Pavillions für Flüchtlinge. Sie verstoßen nach Ansicht der Anlieger gegen den Bebauungsplan, der für die Gegen Einfamilienhäuser und Reihenhäuser vorsieht. zv

Veröffentlicht 2. Juni 2016