Auftritt von Neonazis in Marmstorf beschäftigt Landgericht

160328WwoelMarmstorf – Der „Aufmarsch“ von Neonazis in Marmstorf im Juli 2014 wird am kommenden Mittwoch, den 30. März, die Kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg

beschäftigen. Einem 35-Jährigen wird vorgeworfen mit 14 anderen Neonazis gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Als Mitglied der vor rund zwei Wochen verbotenen Gruppe „Weiße Wölfe Terrorcrew“, seien der Mann und die anderen Personen in Marmstorf in schwarzen T-Shirts unterwegs gewesen, die alle die Aufschrift „Weisse Wölfe Terrorcrew“ trugen und einen symbolisierten Schlagring zeigten. Vom Amtsgericht Harburg war der Mann im August vergangenen Jahres wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen ist er in Berufung gegangen.

Die „Weisse Wölfe Terrorcrew“, gründet als Fangruppe einer sauerländischen Rechtsrock-Band, ist den Sicherheitsbehörden seit 2008 bekannt gewesen. Damals wurde die rechtsextreme Gruppierung erstmals vom Hamburger Verfassungsschutz erwähnt. Im Dezember 2011 marschierten rund 35 Neonazis maskiert als die „Unsterblichen“ mit Fackeln über die Eißendorfer Straße. Ermittlungen ergaben: Es waren auch Mitglieder der "Weisse Wölfe Terrorcrew" dabei.

Am Ernst-Bergeest-Weg war es kein richtiger Aufmarsch gewesen. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am Abend des 26.07.2014  gemeinsam mit 14 weiteren Personen teils im öffentlich zugänglichen Innen- und Außenbereich eines Lokals im Ernst-Bergeest-Weg und teils vorübergehend in einem nahe gelegenen Supermarkt aufgehalten zu  haben, wobei alle Personen unverdeckt und für andere Besucher des Lokals, andere Kunden des Geschäfts sowie Passanten sichtbar ein gleichartiges schwarzes T-Shirt getragen haben sollen“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Das die Neonazis sich in Marmstorf aufhielten, hängt möglicherweise mit dem Umzug von zwei Mitgliedern der damalige "Weisse Wölfe Terrorcrew" zusammen, die in der Nähe eine gemeinsame Wohnung gemietet hatten.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts aufgrund des Versammlungsgesetzes am kommenden Mittwoch darf mit einer gewissen Spannung erwartet werden. Kein Urteil hatte es beispielsweise in Sachen der Sharia-Polizei in Wuppertal gegeben. Dort waren Islamisten als selbsternannte Sittenwächter durch die Straßen gezogen. Dabei trugen sie gelbe Warnwesten, die sie mit dem Schriftzug Sharia-Polizei versehen hatten. Das zuständige Landgericht hatte einen Strafprozess mit dem Hinweis abgelehnt, dass ein Verstoß gegen das Uniformverbot nicht vorgelegen habe. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit vorgegeben, dass von einer Uniformierung als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung eine „militante, einschüchternde Wirkung“ ausgehen müsse. Da könnte unter anderem der Schlagring ins Spiel kommen, der in Marmstorf das T-Shirt der Neonazis „schmückte“. zv

Veröffentlicht 28. März 2016

Artikel Razzia nach Nazi-Flashmob vom 2. März 2012