Pontonverbot für Wasserskianlage: So tickt das Bezirksamt

150722Ponton3Harburg – Das Bezirksamt hat noch einmal ausführlich erläutert, warum es die Pontons mit den Leasing-Palmen an der Neuländer Wasserskianlage nicht duldet. In der Antwort auf eine Anfrage

des AfD-Bezirksabgeordneten Ulf Bischoff weist Dierk Trispel, Leiter des Harburger Rechtsamt, auf die schwierige Abwägung unterschiedlicher Interessen bei der Genehmigung der Anlage hin. „Die Anlage sollte in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden“, sagt Trispel. Am nördlichen Ufer befinde sich ein Sumpfwald, der nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes als „gesetzlich geschütztes Biotop“ einzustufen war.

Um die Wege der Wasserskifahrer zu „kanalisieren“, habe man extra den langen Steg anlegen lassen. Mit den Pontons sei der Nutzungsbereich nachträglich ausgeweitet worden. Deshalb mussten sie entfernt werden. Ob der Steg seinen Zweck wirklich erfüllt und ob ein knapp vier Meter breiter Ponton wirklich spürbare Auswirkungen auf den Sumpfwald hat, lässt sich nur vermuten.

Ebenso ließ sich im ursprünglichen Genehmigungsverfahren nur vermuten, dass der Bau der Gastronomie-Terrasse ein dort brütendes Eisvogel-Pärchen vertreiben könnte. An dieser Frage wäre das Projekt des Jungunternehmers Peter Schattenfroh beinahe gescheitert. 2003 durfte er dann doch bauen und – oh Wunder! – nach Fertigstellung der Terrasse brüteten in deren Schutz drei weitere Eisvogel-Pärchen.

Angeblich hat das Bezirksamt erst im April 2015 von den Pontons erfahren. Darauf sei der heutige Betreiber Siggi Weckler aufgefordert worden, sie zu entfernen. Als dieser nicht reagierte, habe es ein zweites Gespräch gegeben. Erst dann seien die Pontons entfernt worden. ag