Krankenkassenwechsel leicht gemacht
Foto: André Zand-Vakili

Krankenkassenwechsel leicht gemacht

Ratgeber - Die deutschen Krankenkassen unterscheiden sich in ihren Angeboten und Kosten. Für manche Menschen lohnt sich der Wechsel, wenn die Konditionen anderer Kassen die Dinge abdecken, auf denen der Fokus des Kunden liegt. Seit 2021 gibt es neue Regelungen für den Wechsel von Krankenkassen, die ihn vereinfachen sollen. Hier gibt es die wichtigsten Informationen dazu, was man dabei beachten muss.

Kassenwahlrecht seit 2021
Nach dem neuen Kassenwahlrecht ist der Wechsel der Krankenkassen einfacher. Wer wechseln möchte, muss keine Kündigung einreichen. Stattdessen tritt man mit dem Neuaufnahmeantrag einer neuen Kasse bei und diese kümmert sich um die Beendigung des bisherigen Vertrags. Die folgenden vier Neuerungen erleichtern uns den Wechsel zusätzlich.

Vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht

- Elektronische Mitgliedsbescheinigung | Zuvor gab es eine Papierbescheinigung. Jetzt teilt der Beschäftigte seinem Arbeitgeber seine Krankenkasse mit. Mit einem Arbeitgeber-Meldeverfahren wird der Angestellte bei der Krankenkasse gemeldet. Die Bestätigung über die Mitgliedschaft erhält der Arbeitgeber danach elektronisch.

- Sofortwechsel bei neuem Arbeitgeber | Arbeitnehmer, die einen Job bei einem neuen Arbeitnehmer antreten, können ohne Fristen und Kündigung bei der alten Kasse zum Beginn der neuen Stelle die Krankenkasse wechseln. Bis 14 Tage nach dem Antritt des neuen Jobs ist der Wechsel so möglich.

oder:

- Wechsel des Versicherungsstatus | Die 14 Tage gelten auch dafür, wenn eine freiwillige Versicherung in eine pflichtige Versicherung übergehen würde. Bei einem Übergang von einer pflichtigen Versicherung zu einer freiwilligen hat man 3 Monate Zeit die Entscheidung einzureichen.

- Kürzere Bindungsfrist | Zuvor war man für 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden. Seit 2021 kann man nach 12 Monaten wechseln.

- Kündigungen entfallen | Die Kündigung bei der alten Krankenkasse wird automatisch von der neuen Kasse übernommen, wenn man wechselt.

Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel
Jede versicherungspflichtige Person kann ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss sie in dem Bundesland des Kunden oder seiner Arbeitsstelle verfügbar sein. Ob man sich dabei an Fristen halten muss, oder nicht, ist eine Frage der Umstände. Es gibt zwei Gründe, die es möglich machen auch innerhalb der Bindungsfrist zu wechseln:

- eine Erhöhung von Zusatzbeiträgen (Sonderkündigungsrecht)

- Wegfall der Bindungsfrist

- einen Jobwechsel mit neuem Arbeitgeber bzw. der Übergang von einem Versicherungsstatus in den anderen (freiwillig zu pflichtig und andersherum)

- Wegfall der Bindungsfrist & Kündigungsfrist

Jede andere Person muss die Kündigungsfrist beim Krankenkassenwechsel beachten. Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss einer neuen Krankenversicherung ist man an die Krankenkasse gebunden. Danach kann man mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Dafür tritt man der neuen Wunschkrankenkasse bei und diese übernimmt den Ablauf.

- Beantragt man im März einen Wechsel, ist man nach dem 31. Mai Kunde der neuen Krankenkasse.
 
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, das Sonderkündigungsrecht bleibt erhalten. Demnach kann man auch innerhalb der Bindungsfrist die Kasse wechseln, wenn neue Kosten entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes einer Krankenkasse oder wenn die Krankenkasse das erste Mal einen Zusatzbeitrag erhebt.

Auch bei dem Sonderkündigungsrecht gelten die zwei Monate Kündigungsfrist. Hat die Krankenkasse die Erhöhung ab dem 1. Juni angekündigt, muss man ebenfalls im März die Kasse wechseln, um ab dem 31. Mai kein Kunde der Vorkasse mehr zu sein.

Worauf sollte man bei der Auswahl einer neuen Krankenversicherung achten?
Der Wechsel in eine neue Krankenkasse ist in der Regel eine Entscheidung zwischen den Kosten und den Leistungen eines Anbieters im Vergleich zu anderen. Wer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden möchte, muss deshalb die Beiträge, Leistungen und den Service einer Krankenkasse beachten. 

Höhe des Zusatzbeitrags
Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen. Ob sie das tun und wie hoch dieser ist, hängt von der aktuellen finanziellen Lage der Krankenkasse ab. Arbeitnehmer und Rentner müssen nur die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen. Selbstständige übernehmen dafür den vollen Betrag.

Zusätzlich zu dem grundsätzlichen Beitragssatz von aktuell 14,6 % wird auch der Zusatzbeitragssatz an dem Bruttomonatsgehalt berechnet. Wie hoch diese Prozentzahl ist, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und kann daher ein entscheidender Kostenfaktor sein. Zurzeit beträgt der höchste Satz 2,70 % (BKK Stadt Augsburg) und der niedrigste 0,20 % (BKK Würth). [Stand: 23.11.2021]

Krankenkasse Gehalt Beitrag +
Zusatzbeitrag
Beitrag
Insg.
Beitragsanteil
Arbeitnehmer
BKK Stadt Augsburg 4000 € 17,3 % 692 € 346 €
BKK Würth 4000 € 14,8 % 592 € 269 €



Als Kunde der BKK Würth würde man nach dem aktuellen Zusatzbeitragssatz weniger zahlen. Als alleiniger Entscheidungsgrund reicht das aber nicht aus, denn die Kosten machen keine Aussage darüber, was in den dadurch bezahlten Leistungen enthalten ist.

Freiwillige Zusatzleistungen
Die meisten Leistungen einer Krankenkasse sind gesetzlich vorgegeben. Zur Erfüllung unserer Sozialpolitik und dem Grundschutz aller Bürger sind die Kassen verpflichtet, diese Dinge zu übernehmen. Zusätzlich herrscht aber ein freier Wettbewerb. Rund 5 % der Leistungen einer Krankenkasse sind Zusatzleistungen, die durch sie freiwillig übernommen werden und sie von ihrer Konkurrenz unterscheiden.

Welche das sind, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Manche bieten zusätzliche Zahnbehandlungen an, während andere verstärkt Präventions-Sportkurse zahlen. Auch bisher wissenschaftlich unzureichend belegte Praktiken wie Osteopathie oder Homöopathie werden durch die Krankenkassen unterschiedlich behandelt. Wer nach einer Krankenkasse sucht, sollte unbedingt die Auflistung ihrer jeweiligen Zusatzleistungen durchsuchen, um das abzudecken, was man wahrnehmen möchte.

Service
Auch der Kundenservice der Krankenkassen unterscheidet sich. Entscheidungsfaktoren können sein, ob es eine regionale Geschäftsstelle gibt oder wie die elektronischen Services der Kasse gestaltet sind. Manche Kassen haben zudem Kundenhaltungsstrategien wie Rabatte, die sie mit Pharmazieunternehmen auf gewisse Medikamente verhandelt haben, die man als Kunde der Kasse nun dauerhaft günstiger erhält.