2G in Hamburg – diese Dinge beschäftigen Bürgerinnen und Bürger
Foto: André Zand-Vakili

2G in Hamburg – diese Dinge beschäftigen Bürgerinnen und Bürger

Ratgeber - Nach einem entspannten Sommer schnellen die Infektionszahlen nach oben. Bundesweit lag die Inzidenz Mitte November bereits bei mehr als 300. Im Vergleich zu anderen Bundesländern kann Hamburg derzeit noch mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 200 und einer geringen Hospitalisierungsrate glänzen, doch damit das so bleibt, bedarf es neuer Regelungen. Ansonsten könnten auch hier Intensivstationen mit der Behandlung von Covid-Patienten bald an ihre Grenzen gelangen. Darum finden Anpassungen der Corona-Regelungen statt. Doch was gilt denn nun eigentlich in Hamburg? Und wie können Bürgerinnen und Bürger sich besser schützen?

Aktuelle Regelungen in Hamburg
 
Ab Samstag, den 20. November, gelten in Hamburg strengere Regeln, um das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Dabei steht vor allem die 2G Regelung im Mittelpunkt. Diese Dinge sollten Hamburger Bürger nun beachten:
 
2G-Regelung: Was bedeutet das für den Einzelnen?
 
3G, 3G+, 2G, 2G+ - bei der Fülle an Kürzeln verliert man schnell den Durchblick. Ab dem Wochenende gilt in Hamburg die sogenannte 2G-Regel. Das bedeutet, für Geimpfte und Genesene verändert sich vorerst nicht viel. Doch wer volljährig und bislang ungeimpft, muss mit stärkeren Einschränkungen rechnen.
Auch wenn an öffentlichen Orten, vor allem in geschlossenen Räumen, eine Maskenpflicht herrscht, sei das Risiko einer möglichen Infektion noch zu hoch, so dass ein Antigen- oder PCR-Test nicht mehr ausreiche, um bestimmten Freizeitaktivitäten nachzugehen. Die Debatte darum, wie viel geimpfte Personen zum Infektionsgeschehen beitragen, dreht sich derzeit ein wenig im Kreis: Während die einen argumentieren, dass die Impfung scheinbar nicht ausreichend schütze, plädieren Mediziner und Forscher dafür, dass die Impfung ihren vorrangigen Zweck erfülle – den Schutz vor schweren Verläufen. Die Booster-Impfung, also die dritte Gabe einer Impfdosis solle jedoch dafür sorgen, dass auch die Weitergabe von Infektionen durch geimpfte Personen weiter eingedämmt werden könne.
 
So schützt man sich vor einer Ansteckung
 
Um das Risiko einer Ansteckung so weit wie möglich zu reduzieren, sollte jeder Einzelne – unabhängig der aktuell geltenden Regeln – weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Regeln achten: Abstand halten, Hände waschen und Husten oder Niesen in die Armbeuge. Das Tragen eines Mundnasenschutzes ist eine weitere wichtige Maßnahme zum Infektionsschutz. Wer nicht nur andere, sondern auch sich selbst bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen möchte, sollte sogar über das Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske nachdenken.

Gesetzlich ist in Hamburg zwar lediglich das Tragen einer einfachen medizinischen Maske vorgeschrieben, doch vor allem dann, wenn der Abstand nicht stringent eingehalten werden kann, bietet eine FFP2-Maske Vorteile. Aus diesem Grund nutzen immer mehr Menschen FFP2-Masken im ÖPNV: Da der ÖPNV Personen weiterhin unabhängig von ihrem Impf-, Genesenen- oder Teststatus transportieren wird, können überfüllte Busse oder Bahnen zu geschäftigen Zeiten durchaus ein Risiko darstellen, das jeder Einzelne für sich ein wenig entschärfen kann.
 
Dort gilt die 2G-Regelung
 
Bürgermeister Tschentscher hält es für sinnvoll, überall dort mit 2G zu arbeiten, wo körperliche Aktivität und damit verstärkte Aerosol-Bildung zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führen könnten. Vor diesem Hintergrund müsse vor allem die Gastronomie, insbesondere aber Diskotheken oder Bars, mit der Regelung arbeiten.
Kulturstätten wie Kinos oder Theater bleiben von der neuen Regelung jedoch ausgeschlossen. Auch der Einzelhandel, vor allem im Bereich der notwendigen Güter, muss Bürgerinnen und Bürgern – wie auch der ÖPNV oder Bildungseinrichtungen – frei zugänglich bleiben. In diesen Bereichen muss also auf die neue Regelung verzichtet werden. Umso wichtiger wird dort das akribische Einhalten der AHA-Maßnahmen.
 
Kinder und Jugendliche
 
Personen unter 18 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. So reicht bei Schülern und Schülerinnen im Alter von zwölf bis 17 Jahren die Vorlage eines Ausweises oder Schülerausweises aus, um Zugang zu 2G-Orten zu bekommen. Kinder unter zwölf haben ohnehin uneingeschränkten Zugang – für sie ist eine Impfung derzeit noch nicht möglich.
 
2G-Option oder 2G-Pflicht?
 
Schon seit einiger Zeit gibt es in Hamburg eine sogenannte 2G-Option für Gastronomie, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistung und einige andere Bereiche. Wurde 2G erfüllt, waren umfassende Erleichterungen die Folge – beispielsweise das Wegfallen einer Personenobergrenze oder das Wegfallen der Maskenpflicht. Nun soll 2G aber Standard werden, um Bürgerinnen und Bürger besser vor Infektionen zu schützen.