Abgeordnete holen neue Details über 20Cent-Killer ans Licht

091014TatortHarburg - Die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Harburger Bürgerschaftsabgeordneten der SPD, Sören Schumacher und Stefan Schmitt, zeigt die „Karriere“ der beiden Jugendlichen Onur K. und Berhan I. auf, die

 am 12. Juni in der Fußgängerunterführung am Seeveplatz Dachdecker Thomas M. (44) angriffen. Der Mann starb an den Folgen. Erschreckend: Vermutlich musste der Mann sterben, weil er nicht die von den Tätern geforderten 20 Cent herausgeben wollte.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält teilweise bislang unbekannte Details. Hier Auszüge im Wortlaut:


„Nach derzeitigen Erkenntnissen gingen der beschuldigte 16-jährige türkische Staatsangehörige I. und der 17-jährige deutsche Staatsangehörige K. gemeinsam mit dem 16-jährigen deutschen Staatsangehörigen G. nahe des S-Bahnhofs Harburg in der Fußgängerunterführung unterhalb der Moorstraße, zwischen Seeveplatz und Hanno-verscher Straße, auf das stark angetrunkene 44-jährige Opfer zu, das sich dort in Begleitung eines Bekannten befand. Der Beschuldigte I. soll das Opfer nach 20 Cent gefragt haben. Es soll zu einem Streitgespräch gekommen sein, woraufhin der Be-schuldigte K. dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben soll. Das Opfer fiel rücklings zu Boden und blieb regungslos liegen. Obwohl das Opfer keine Abwehrreaktion zeigte, sollen die Beschuldigten I. und K mehrfach gegen seinen Kopf getre-ten haben. Der Beschuldigte G. soll durch eine Zeugin zurückgehalten worden sein; er selbst hat keine Tritte oder Schläge gegen das Opfer ausgeführt. Dieses erlitt schwere Verletzungen, an denen es am 2. Juli 2009 im Krankenhaus verstarb, ohne zuvor das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.“

Zu Berhan I. heißt es: "Das Personensorgerecht hinsichtlich des Tatverdächtigen I., der seit Dezember 2006 strafmündig ist, oblag zur Tatzeit dem Jugendamt Hamburg-Mitte.
Er ist der Hamburger Polizei seit dem 8. Januar 2008 bekannt.
Seitens der Polizei hat es am 26. Januar 2009, am 6. Mai 2009, am 16. Juli 2009 und am 22. September 2009 Meldungen an das Familieninterventionsteam (FIT) gegeben.
Der Jugendliche ist von der Polizei nicht als sogenannter Intensivtäter ausgeschrieben gewesen. Er war am 7. März 2007 von der Polizei Niedersachsen/Buxtehude erken-nungsdienstlich behandelt worden. In Hamburg wurde der Jugendliche im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen anlässlich des Tötungsdeliktes erneut erkennungsdienstlich behandelt.
Am 9. Februar 2009 hat das FIT die Fallzuständigkeit vom ASD Mitte übernommen. Darüber hinaus ist der Senat im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch und das Persönlichkeitsrecht des jugendlichen Tatverdächtigen an einer Mitteilung weiterer Einzelheiten gehindert.
Der Tatverdächtige I. wurde bislang weder als PROTÄKT-Täter bei der Staatsanwaltschaft noch von der Polizei als sogenannter Intensivtäter geführt.
Die Eltern wurden von der Polizei im Rahmen von Ermittlungen einbezogen.
Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wer-tungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind beziehungsweise zu einem Abschluss geführt haben, der nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des jugendlichen Tatverdächtigen wird mitgeteilt, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung jedenfalls im Ermittlungsverfahren erfolgt ist, das Gegenstand dieser Anfrage ist.
Gegen den mutmaßlichen Täter I. sind zwei Anklagen zum Jugendrichter erhoben worden; ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt worden.
In beiden Fällen lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nach §§ 112, 112 a StPO i.V.m. § 72 JGG nicht vor. Vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen wird nach Abwägung mit dem Informationsinte-resse der Abgeordneten des Weiteren von der Mitteilung etwaiger offener Verfahren gegen den jugendlichen Tatverdächtigen abgesehen.
Behördenübergreifende Besprechungen bezüglich des Tatverdächtigen I. sind nicht erfolgt.
Der Tatverdächtige I. besuchte eine allgemeinbildende Schule regelmäßig bis zum 14. September 2009. Eine Beratung unter Beteiligung von REBUS eröffnete die Möglichkeit, zum 1. Oktober 2009 an einer Produktionsschule aufgenommen zu werden.
REBUS war von 2003 bis zu einem Wohnortwechsel im Jahr 2005 eingeschaltet. Eine erneute Meldung an REBUS erfolgte im April 2009. Die Beratungsstelle Gewaltprävention prüfte im April 2009 ein Einschreiten, wobei es jedoch bei einer schulinternen Bearbeitung der Gewaltmeldung verblieb."

Zu Onur K. heißt es: "Der Beschuldigte K. ist seit Juni 2006 strafmündig. Zum Tatzeitpunkt waren die Eltern personensorgeberechtigt. Der Beschuldigte ist der Polizei seit dem 21. Oktober 2005 bekannt.
Meldungen der Polizei erfolgten am 21.11.2005 an das FIT, am 26.05.2008 an den ASD Hamburg-Mitte, am 18.12.2008 an das FIT, am 26.06.2009 an das FIT und am 22.09.2009 an das FIT.
Am 21. Dezember 2008 hat das FIT die Fallzuständigkeit übernommen. Darüber hin-aus ist der Senat im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch an einer weitergehenden Beantwortung gehindert.
Der Beschuldigte K. wurde bislang weder bei der Staatsanwaltschaft als PROTÄKT-Täter, noch bei der Polizei als Intensivtäter geführt.
Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind beziehungsweise zu einem Abschluss geführt haben, der nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen wird nach Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten des Weiteren von der Mitteilung etwaiger offener Verfahren gegen den jugendlichen Tatverdächtigen und etwaig hier vorgenommener erkennungsdienstlicher Behandlungen abgesehen.
Bis zu den Sommerferien 2008 besuchte der 17-jährige Tatverdächtige eine allgemeinbildende Schule, die er ohne Schulabschluss verlassen musste. Zunächst wurde er im Schuljahr 2008/2009 in einer berufsvorbereitenden Maßnahme an einer Staatlichen Gewerbeschule beschult. In der allgemeinbildenden Schule und der Staatlichen Gewerbeschule wurde ein unregelmäßiger Schulbesuch dokumentiert. Seit Ende Au-gust 2009 befand er sich in einem Projekt an einer Staatlichen Gewerbeschule. Über die Schulassistentin wurde ein Unterstützungsangebot unterbreitet, das der Tatverdächtige aber nicht annahm. Der Schüler ist nicht an REBUS, das Beratungszentrum Berufliche Schulen oder die Beratungsstelle Gewaltprävention gemeldet worden."