Bewachung der Ex-Verwahrten "keine Sache der Polizei"

120830AnzeMoorburg - Die weiterhin auch in Moorburg geplante Bewachung ist keine Aufgabe der Polizei und steht rechtlich auf wackeligen Füßen. Das ist die Auffassung von André Schulz, dem Landeschef des Bund Deutscher Kriminalbeamter

(BDK). Die „Beschattung“ von zwei der ehemals drei Sicherungsverwahrten, die dort einziehen soll, wird auf Anordnung des Polizeipräsidenten durchgeführt. Der beruft sich dabei auf das Polizeigesetz und die Gefahrenabwehr. „Polizeiliche Gefahrenabwehr ist immer kurzfristig ausgelegt und Ziel des polizeilichen Handelns ist es, die Gefahr zu beseitigen. Für eine langfristige Bewachung von Ex-Sicherungsverwahrten gibt es für die Polizei keine gesetzliche Zuständigkeit“, sagt Schulz. Auch gaukle sie Sicherheit nur vor. Schulz: „Die Bewachung ist ein ungeeignetes Mittel, da die Polizei nicht verhindern kann, dass sich ein Entlassener der Bewachung entzieht und dann außer Kontrolle ist.“ In Hinblick auf die zukünftige Entlassung von Sicherungsverwahrten, für die Moorburg auch eine Anlaufstelle sein wird, warnt Schulz vor zu hohen Erwartungen. Die Polizei sei personell nicht in der Lage, eine längerfristige "Begleitung" aller aus der Sicherungsverwahrung zu entlassenden Personen sicherzustellen, da gerade die personellen aber auch rechtlichen Möglichkeiten der Polizei in diesen Fällen sehr begrenzt seien.
Aktuell werden von der Polizei zwei der drei ehemals Sicherungsverwahrten „begleitet“ Jens B., der eine Frau vergewaltigte und sie töten wollte, wird von jeweils vier Beamten beschattet. Sexualstraftäter Peter W., der als kooperativer gilt, hat zwei Polizisten als „Schatten“. Insgesamt müssen aktuell 18 Beamte eingesetzt werden, um eine Begleitung der beiden Männer rund um die Uhr zu gewährleisten. zv