Bewährungsstrafe nach Messerstichen vor dem Freudenhaus - Angeklater erhält zwei Jahre auf Bewährung und kommt trotzdem nicht frei - Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 22.5.
Der 21-Jährige vor Gericht versteckt sein Gesicht, als Fotografen in den Saal durften. Foto: Andre Lenthe Fotografie

Freudenhaus-Messerstecherei: Bewährung für versuchten Totschlag

Heimfeld - Nach der Messerstecherei am Bordell "Freudenhaus" an der Buxtehuder Straße, bei der Anfang Oktober letzten Jahres ein Mann (25) im Streit um die Rückforderung von "Liebeslohn" lebensgefährlich verletzt wurde, ist der Messerstecher mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Die Große Strafkammer des Hamburger Landgericht verurteilte den Rumänen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen versuchtem Todschlag.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gehandelt hat. Eine teilweise geständige Einlassung, Reue und ein erfolgloser Wiedergutmachungsversuch, sowie die lange Untersuchungshaft von 8 Monaten und das junge Alter von gerade einmal 21 Jahren hätten zu dem milden Urteil geführt.

Auf freien Fuß kommt der Mann trotzdem nicht, aktuell sitzt er eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 22. Mai im Gefängnis ab.