S-Bahnschläger: Tolle Bilder aber keine öffentliche Fahndung

 

11010KameraVeddel - Nach dem Angriff auf einen couragierten Zeugen im S-Bahnhof Veddel hat die ermittelnde Bundespolizei zwar nach eigenen Angaben tolle Aufnahmen von den Tätern. Veröffentlicht werden die aus einer Überwachungskamera stammenden Bilder aber nicht. "Videomaterial kann aus ermittlungstaktischen Gründen im laufenden Strafverfahren zurzeit nicht zur Verfügung gestellt werden", heißt es in einer Mitteilung.

Das dürfte eine blödsinnige Floskel sein. Tatsächlich bekommt die Polizei regelmäßig keine richterliche Genehmigung, um sofort solches Material einzusetzen. Es geht um die Persönlichkeitsrechte der Täter.

"Veröffentlichung von Fahndungsfotos wird als das letzte Mittel angesehen, wenn alle internen Fahndungsmaßnahmen versagt haben und es sich um eine schwere Straftat handelte", so ein Beamter. Das führte bereits in der Vergangenheit regelmäßig dazu, dass selbst nach schweren Straftaten oft Wochen oder sogar Monate vergingen, bis solche Bilder dazu benutzt werden durften, um über eine Öffentlichkeitsfahndung Hinweise zu bekommen.

Im aktuellen Fall ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 42 Jahre Pole war brutalst attakiert worden, nachdem er schlichtend eingreifen wollte, als ein älterer Mann in einem Zug der S-3 mit drei 18 bis 23 Jahre alten Südländern aneinander geraten war. Die Täter waren auf der Veddel mit ihrem Opfer ausgestiegen und hatten dem Mann von hinten in die Kniekehlen getreten, damit er hinfällt. Anschließend traten sie ihm gegen den Kopf. Das Opfer, das zu dem Zeitpunkt  angetrunken war, hatte keine Chance gegen die Angreifer. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte eine Schädelprellung und Hautabschürfungen. Lebensgefahr bestand für den Verletzten zu keiner Zeit. "Das es nicht einfache, sondern gefährliche Körperverletzung ist, kommt daher, weil mehrere Täter den Mann gleichzeitig angriffen", so der Polizist.

"Das der Mann nur leichter verletzt wurde, ist eine reine Zufälligkeit", sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Die Täter sind mit äußerster Brutalität vorgegangen". Das in solchen Fällen nicht schneller mit Bildern aus Überwachungskameras gefahndet werden kann, findet er falsch. "Ich kann es nicht nachvollziehen und die meisten Menschen werden es auch nicht können", sagt Lenders. "Hier sollten die Gesetze angepasst werden."

Die Bundespolizei will zumindest möglichst schnell eine Öffentlichkeitsfahndung erreichen. Am Montag, so hieß es aus internen Kreisen, soll diese beantragt werden. zv