Geplanter Neonaziaufmarsch: Polizei stellt Verbotsverfügung zu
Christian Worch, hier 2012 bei einem Aufmarsch in Wandsbek, organisierte zahlreiche Demonstrationen der rechtsextremen Szene. Foto: André Zand-Vakili

Geplanter Neonaziaufmarsch: Polizei stellt Verbotsverfügung zu

Harburg - Die Versammlungsbehörde hat den Aufmarsch der Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff am 1. Mai in Harburg verboten.

Eine entsprechende Verfügung wurde am späten Freitagabend zugestellt. Als Begründung wurde das Infektionsschutzgesetz herangezogen. Verbindliche Sicherheitsregeln, so die Argumentation der Versammlungsbehörde, könnten nicht eingehalten werden. Die Rechtsradikalen wollten am ZOB an der Hannoverschen Straße aufmarschieren.

Die Polizei geht vor allem davon aus, dass ein Auftritt von Christian Worch und Thomas Wulff, der ebenfalls teilnehmen will, heftige Gegenproteste auslösen wird. Worch und Wulff gehören seit Jahrzehnten zu den tonangebenden Rechtsradikalen in Deutschland. Die Sicherheitsbehörden gehen von einem Mobilisierungspotenzial von mehr als 1000 Teilnehmer auf Seiten der Gegendemonstranten. Auch rechnet man mit gewalttätigen Konfrontationen zwischen Polizei und linken Demonstranten. Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, vor allem Mindestabstände, könnten schon einsatztaktisch nicht eingehalten werden.

Die Versammlungsbehörde führt auch an, dass für den Einsatz Polizeikräfte aus anderen Bundesländern angefordert werden müssten, die sich bei Rangeleien anstecken und das Coronavirus über die Grenzen Hamburgs hinaus verbreiten könnten.

Gegen die Verfügung der Versammlungsbehörde können Rechtsmittel eingelegt werden. Dann wäre die Gerichte am Zug. Sie müssten entscheiden, ob das Verbot aufrecht erhalten wird, oder ob das Versammlungsrecht auch in der jetzigen Situation höher zu bewerten ist. zv