Schutzmann gegen Schutzmann: Kurioser G20-Prozess in Harburg
Dieses Schild zeigte damals, ab wo in der Gefangenensammelstelle Waffen verboten waren. Foto: Andre Zand-Vakili

Schutzmann gegen Schutzmann: Kurioser G20-Prozess in Harburg

Harburg - Dieser G20-Prozess ist kurios. Vor dem Amtsgericht Harburg wird sich ein Polizist (57) verantworten, dem fahrlässige Körperverletzung

in der Gefangensammelstelle Neuland vorgeworfen wird. Als Opfer gilt dabei nicht ein festgesetzter Krawallmacher, sondern ein Kollege.

Der Fall ereignete sich im Juli 2017. Damals soll der beschuldigte Beamte, der bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen arbeitet, einem Kollegen gewaltsam das Reizstoffsprühgerät abgenommen haben. Der hatte danach leichtes "Aua". Der Fall kam zur Anzeige. Das Verfahren lautete auf Nötigung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Dafür sollte der Beamte aus Nordrhein-Westfalen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zahlen.

Der lehnte das ab. Deswegen kommt es jetzt zu einer Verhandlung. Hintergrund: In der Gefangenensammelstelle in Neuland war aus Sicherheitsgründen ab einem bestimmten Bereich das Tragen von Waffen und Reizstoffsprühgeräten verboten. Schilder am Zugang zum Gebäude wiesen damals darauf hin. Der Bereich war damals offiziell als Waffenverbotszone, auch für Polizisten, deklariert.

Der Vorfall ereignete sich allerdings auf dem Hof der Gefangenensammelstelle vor dortigen Bürocontainers. Der betroffene Beamte war Begleiter eines Gefangenentransportes. Dafür war er mit einem Reizstoffsprühgerät ausgestattet. Daran hatte sich der 57-Jährige, möglicherweise irrtümlich, gestört. Deshalb kam es zu Auseinandersetzung. zv