Dumme Idee: Einbrecher versteckt sich im Kühlraum vor der Polizei
Der Einbrecher, rot eingefärbt, kriecht in Richtung Kühlraum. Foto: Privat

Dumme Idee: Einbrecher versteckt sich im Kühlraum vor der Polizei

Langenbek - Das nennt mal eiskalt erwischt. Polizisten haben in der Nacht zum Montag einen 38-Jährigen festgenommen, der sich

bei einem Tankstelleneinbruch in einem Kühlraum vor den eintreffenden Beamten versteckte. Dort hielt er nicht lange durch und gab freiwillig auf.

Die Oil-Tankstelle an der Winsener Straße gegen 3 Uhr. Mit einem kleinen Gullydeckel schlägt der 38-Jährige eine Scheibe neben der Eingangstür ein. Mehrfach muss er die sogenannte Trumme gegen die Scheibe aus Sicherheitsglas schlagen, bevor ein Loch den Zugang zum Verkaufsraum frei gibt. Er klettert in den Laden. Die Bilder der Überwachungskamera zeigen, wie er Zigaretten aus einem Regal rafft.

Das laute Treiben bleibt nicht unbemerkt. Ein Zeuge beobachtet die Tat und alarmiert die Polizei. Als kurz darauf Peterwagen auf die Tankstelle zufahren, wirft sich der 38-Jährige auf den Boden und robbt, um von draußen nicht gesehen zu werden, in die Richtung der hinteren Räume. Dort versteckt er sich in dem Kühlraum.

Die Beamten umstellen die Tankstelle und warten auf einen Diensthund. Bevor der eintrifft, kommt der Täter raus. Er ist durchgefroren - und er weiß offenbar genau, was jetzt passiert. Der 38-Jährige legt sich vor den Polizisten auf den Boden. Die legen ihm Handschellen an und durchsuchen ihn. Dann geht es zur Wache.

Der Mann ist für die Polizei kein Unbekannter. Der 38- Jahre alte Deutsche, der ganz in der Nähe wohnt, ist seit Jahrzehnten als Straftäter unterwegs. Neben Einbrüchen gehen zahlreiche Diebstähle auf sein Konto. Auch wegen Drogendelikten ist er bekannt. Mehrfach hatte er in der Vergangenheit deswegen in Haft gesessen.

Die Kripo prüft, ob der Mann auch für drei Einbrüche in eine Tankstelle in der Nähe verantwortlich ist. Sie waren auf gleiche Weise begangen worden. Der 38-Jährige ist mittlerweile wieder frei. Er hat einen festen Wohnsitz, war geständig und Wiederholungsgefahr wird offenbar ebenfalls nicht angenommen. zv