Blitzt der Blitzer an der Stader Straße nicht verfassungsgemäß?
2017 wurde der neue Blitzer vom monierten Typ an der Stader Straße installiert. Foto: Andre Zand-Vakili

Blitzt der Blitzer an der Stader Straße nicht verfassungsgemäß?

Harburg - Dieses Urteil aus Saarbrücken dürfte auch Harburger interessieren. Die Blitzer vom Typ Traffistar 350S der Firma Jenoptik sind nicht beweistauglich.

Das entschieden die Richter vom saarländischen Verfassungsgericht. Und genau so ein Blitzer steht auch in Harburg. Laut Antwort des Senates auf eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft ist die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Stader Straße eines des monierten Gerätetyps. Und die haben ein dickes Manko. Sie speichern keine Rohmessdaten.

Kurz erklärt: Das Gerät spuckt zwar ein Messergebnis aus. Es fehlen aber die Daten, die zu diesem Ergebnis geführt haben. Das geht gar nicht, urteilten die höchsten Richter des Saarlandes. So wird dem Betroffenen das Recht auf eine wirksame Verteidigung verwehrt. Und die ist in der Verfassung verbrieft. Deshalb sind die reinen Messergebnisse nicht als Beweismittel zulässig.

Zwar sind die Urteile aus Saarbrücken nur für das Saarland bindend. Rechtsexperten sind aber fest davon überzeugt, dass in allen anderen Bundesländer die verfassungsmäßigen Rechte gleich ausgelegt werden.

Was tun? Wurde man von einem Traffistar 350S gleicher Konfiguratuion wie im Saarland geblitzt, lohnt es sich Einspruch einzulegen. Hat man allerdings das Bußgeld schon gezahlt, ist es zu spät. Damit wäre der ganze Vorgang laut Experten rechtskräftig.

Wie lange das gilt, ist unklar. Sicher werden die Geräte, in ganz Hamburg stehen sechs, ersetzt oder nachgerüstet. zv