14-Jährige vergewaltigt: Urteile sind rechtskräftig
Foto: André Zand-Vakili

14-Jährige vergewaltigt: Urteile sind rechtskräftig

Harburg - Knapp drei Jahre nach der Tat sind die Urteile gegen die Vergewaltiger aus der Bornemannstraße rechtskräftig. Drei der Täter hatten

Revision gegen die nach ihrer Ansicht zu hohen Haftstrafen beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Landgericht hatte sie mit Gefängnisstrafen von bis zu viereinhalb Jahren belegt. In zwei Fällen wies der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet zurück. In einem Fall hatte der Verurteilte die Revision selbst zurückgezogen.

Die Täter, die aus Großfamilien stammen, hatten im Februar 2016 auf einer Party eine betrunkene 14-Jährige missbraucht und sie anschließend nur leicht bekleidet bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf einem Hinterhof abgelegt.

Den jetzt rechtskräftigen Urteilen war ein juristische Hickhack vorausgegangen. Nachdem in einem ersten Prozess die Täter großteils zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision gegen die milden Strafen eingelegt. zv