Amtsgericht Harburg: Bewährungsstrafe für versuchte Vergewaltigung
Das Amtsgericht Harburg. Foto: André Zand-Vakili

Amtsgericht Harburg: Bewährungsstrafe für versuchte Vergewaltigung

Harburg - Als klar war, dass es eine Bewährungsstrafe geben kann, legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Genau das trat ein. Am Ende kam

der 33 Jahre alte Eritreer, der sich wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung verantworten musste, beim Amtsgericht Harburg mit einem Jahr und neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung davon. Der Mann hatte zugegeben Mitte Januar eine 19-Jährige Landsmännin in der Folgeunterkunft in Neugraben schwer misshandelt und Sex von ihr gefordert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage das so geschildert: Er habe ihr gedroht sie nicht gehen zu lassen bevor er sie, wie sich der Mann ausgedrückt haben soll, "gefi..." habe.

Dass es dazu nicht kam, lag nicht an einem Sinneswandel des Mannes sondern an anderen Bewohnern, die auf die Tat aufmerksam wurden und eingriffen. Zu dem Zeitpunkt lag die 19-Jährige bereits benommen auf dem Boden. Vorher hatte sie noch versucht aus dem Fenster zu springen, um sich vor dem Mann in Sicherheit zu bringen. Der 33-Jährige hatte sie darauhin zurückgerissen, geschlagen und gewürgt. Vor Gericht führte der Angeklagte an, dass er vor der Tat mehrere Bier getrunken habe.

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer. Zudem räumte er ein, dass ihm die Tat leid tue und es ihm eine Lehre sei. Das rechnete das Gericht dem Mann offensichtlich hoch an. Denn für Vergewaltigung, geregelt im Paragraf 177 des Strafgesetzbuches, ist bei einer Vergewaltigung oder dem Versuch, bei dem der Täter das Opfer in die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, ein Strafmaß von nicht unter drei Jahren Haft vorgesehen. Ein minderschwerer Fall kann vorliegen, wenn der Täter aus einem anderen Kulturkreis stammt oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Beides könnte dem Angeklagten neben seinem Geständnis angrechnet worden sein.

Mit der Bewährungsstrafe ist der 33-Jährige, der in Untersuchungshaft gesessen hatte, wieder ein freier Mann. Jetzt hat er neue Pläne. Der Familienvater will seine Frau und seinen vier Jahre alten Sohn nach Deutschland holen. zv