Einlassung zum Prozessauftakt um Kindermord in Neugraben
Kerzen, Blumen und Plüschtiere vor der Tür des Wohnhauses am Wiedauweg, in dem die Zweijährige getötet wurde. Foto: Andre Zand-Vakili

Einlassung zum Prozessauftakt um Kindermord in Neugraben

Neugraben - Nachdem er im Oktober in der Wohnung seiner Lebensgefährtin die gemeinsame, zwei Jahre alten Tochter getötet hatte,

flüchtete Sohail A. über Frankreich nach Spanien, von wo aus er sich mit Hilfe eine Landsmannes in seine Heimat Pakistan absetzen wollte. Er wurde aufgespürt und verhaftet. Jetzt, beim Prozessauftakt vor dem Landgericht, trat der 34-Jährige wieder die Flucht an. Diesmal nach vorn. Er legte ein Geständnis ab. Die Einlassung wurde von seinem Verteidiger verlesen.

Prozessbeobachter halten die Einlassung für sehr gezielt und dosiert. Der Mann, der am 23. Oktober vergangenen Jahres in der Dreizimmerwohnung am Wiedauweg dem kleinen Mädchen mit einem Küchenmesser den Kopf nahezu komplett abtrennte, will nicht, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, aus Wut und Rache getötet haben. Um ihn sei "alles zusammengebrochen", als seine Lebensgefährtin nach einer erneuten Misshandlung die Wohnung verlassen und Anzeige bei der Polizei gemacht habe. Dann wäre es eine "spontane" Tat und eben nicht Mord aus niedrigen Beweggründen, wie es die Staatsanwaltschaft sieht.

Das wäre beim Strafmaß von erheblicher Bedeutung für den Angeklagten, der die Tat "zutiefst" bedaure und heute angeblich ohne seine Tochter "nicht leben kann". Denn dann wäre es nicht Mord, sondern Totschlag. Und der wird nicht mit lebenslänglich sondern mit einem Strafmaß von ein bis zehn Jahre geahndet.

An dem 23. Oktober hatte Sohail A. seiner Partnerin und deren Sohn gedroht sie zu töten. Es ging um eine Strafanzeige wegen Misshandlung, die die Frau gegen ihn gestellt hatte. Beide flüchteten zunächst zu Verwandten, dann zur Polizei. Die Zweijährige ließ die Frau in der Wohnung zurück. Sie wägte sie sicher. Als Beamte in die Wohnung kamen, lag das tote Kind in einem Bett im Schlafzimmer des Vaters.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der in der Nachbarschaft als aggressiv verschrieene Mann einfach seine Partnerin mit dem Tod des Mädchens bestrafen wollte, weil die Frau nicht wollte, das die kleine Ayesha mit dem abgelehnten Asylbewerber angesichts der drohenden Abschiebung mit nach Pakistan zurückreist. Und er wollte sie auch bestrafen, weil sie ihn angezeigt hatte.

Am Freitag wird die Frau aussagen. Es wird eine Videovernehmung. Man will ihr ersparen im Angesicht des Mannes, der ihrer Tochter die Kehle durchschnitt, aussagen zu müssen. zv