Prozess wegen Gruppenvergewaltigung: Richterin schloss Öffentlichkeit aus
Im StrafjustizgebÑude am Sievekingplatz wir der Fall verhandelt. Foto: Andre Zand-Vakili

Prozess wegen Gruppenvergewaltigung: Richterin schloss Öffentlichkeit aus

Hamburg - Was im Namen des Volkes im Fall der Gruppenvergewaltigung an einer 14-Jährigen in Harburg als Urteil gesprochen werden wird, könnte dem Volk vorenthalten werden.

Richterin Anne Meier-Göring schloss im neu aufgerollten Prozess gegen vier Männer, von denen drei unter das Jugendstrafrecht fallen, nicht nur die Öffentlichkeit aus. Die umstrittene Richterin deutete am Mittwoch zum Prozessauftakt auch an, dass der Urteilsspruch unter Ausschluss der Öffentlichkeit fallen könnte. Es gehe dabei um das Wohl der Angeklagten. Die Richterin befürchtet eine Bloßstellung und Stigmatisierung der jungen Serben, die eine 14-Jährige in einer Wohnung an der Bornemannstraße betrunken gemacht hatten, sie vergewaltigten und ihr Flaschen und eine Taschenlampe einführten, bevor drei von ihnen das hilflose und leicht bekleidete Opfer in den Hinterhof schleppten und es bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt dort liegen ließen.

Das Quartett hatte dafür bereits vor dem Hamburger Landgericht gestanden, dass die Jugendlichen zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte. Zahlreiche Angehörige der Täter hatten damals die Urteile mit Freudenkundgebungen quittiert. Später waren vom Bundesgerichtshof die Urteile aufgehoben worden. Dabei ging es nicht um den Tatablauf, sondern um eine falsche Bewertung der Gesetzeslage durch die die zuständige Strafkammer.

Richterin Anne Meier-Göring wird jetzt die Taten neu bewerten müssen. Im November war die Richterin selbst in die Schlagzeilen geraten. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich hatten in einer gemeinsamen Erklärung das Verhalten der Richterion als "beschämend" bezeichnet. Sie hatte zuvor drei Angeklagte, die im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 auf dem Kiez vor Gericht standen, nicht nur freigesprochen, sondern die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft scharf angegriffen und vorgeworfen, dass es keine ausreichende Verdachtslage für eine Anklage gegeben hätte. Die Köpfe der Strafverfolgungsbehörden hatten der Richterin entgegen gehalten, dass die Hamburger Justiz nicht nur nach Prüfung der Vorwurfslage Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen hatten, sondern die Richterin selbst mit ihrer Kammer das Verfahren eröffnet und damit in Kenntnis der Aktenlage eine Verurteilung für möglich gehalten habe. zv