Vergewaltigung von 14-Jähriger in Harburg muss neu verhandelt werden

Harburg - Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Bornemannstraße im Februar vergangenen Jahres könnte doch noch härtere Strafen

für die zumeist mit Bewährung davon gekommenen Tätern nach sich ziehen.Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig entschied, dass der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss. Der Grund: Mit den Filmaufnahmen, die eine 15-Jährige von dem Missbrauch der Mädchens machte, könnte der Straftatbestand der Beschaffung von "Kinderpornos" erfüllt sein. Zudem muss das Gericht prüfen, ob auch der Straftatbestand der "aussetzung" vorliegt. Nach der Vergewaltigung hatten Tatbeteiligte ihr besinnungsloses Opfer in einen Hinterhof geschleppt und dort hilflos liegen gelassen.

Sollten es deswegen zu einer Verurteilung kommen, könnten die Strafen härter ausfallen. Drei 14 bis 17 Jahre alte Täter waren nach dem Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen von ein Jahr und vier Monate bis zu zwei Jahren verurteilt. Die Urteile waren von Angehörigen aus den Großfamilien, aus denen die Täter stammen, im Gerichtssaal bejubelt worden. Lediglich der zur Tatzeit 21 Jahre alte Bosko P. war zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die 15-Jährige, die gefilmt hatte, wie dem wehrlosen Opfer unter anderem Gegenstände eingeführt wurden, kam bislang mit einem Jahr Haft auf Bewährung davon. zv

 

Artikel Verurteilung der Täter vom 20. Oktober 2016