14-Jährige missbraucht: Revision gegen milde Urteile eingelegt
In der Bornemannstraße missbrauchten die vier jungen Männer die 14-Jährige. Foto: zv

14-Jährige missbraucht: Revision gegen milde Urteile eingelegt

Harburg - Vielleicht kommen die vier jungen Männer, die im Februar an der Bornemannstraße eine 14-Jährige missbrauchten,

nicht so billig davon. Die Staatsanwaltschaft will Berufung gegen die Urteile einlegen. Drei der Täter waren nach dem Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die milden Urteile waren von Angehörigen aus serbischen Roma-Familien der Täter bei der Verkündung mit Jubel gefeiert worden.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, betonte, dass bereits gleich nach dem Urteil die Entscheidung gefallen und Revision schon am Freitag eingelegt wurde. Damit habe die Online-Petition, die ein Bremer gegen die Urteile gestartet hatte, nichts mit der Entschedung zu tun. Bis Montagmorgen hatten bereits mehr als 15.000 Menschen die Petition unterzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen der Minderjährigen zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt und bei den beiden anderen Minderjährigen eine Vorbewährung gefordert. Das ist ein Konstrukt speziell für das Jugendstrafrecht. In dem Fall wäre nach einiger Zeit überprüft worden, ob sich die Täter an Auflagen gehalten und eine Bewährung damit gerechtfertigt ist.

Über die genaue Formulierung der Revision entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung. Im Rahmen der Revision soll auch die verhängte Haftstrafe gegen den 21-Jährigen überprüft werden. zv