Missbrauchte 14-Jährige: Petition gegen Urteile findet viel Zustimmung
In der Bornemannstraße ereignete sich der Missbrauch der 14-Jährigen. Foto: zv

Missbrauchte 14-Jährige: Petition gegen Urteile findet viel Zustimmung

Harburg – Das Urteil gegen die vier jungen Männer, die im Februar an der Bornemannstraße eine 14-Jährige missbraucht haben, hat in breiten

Teilen der Bevölkerung für großes Unverständnis gesorgt. Mittlerweile haben viele Menschen eine Online-Petition unterzeichnet, mit der gegen die in drei Fällen nach dem Jugendstrafrecht gefällten Urteile protestiert wird. Am Sonntagmittag gegen 12 Uhr hatten bereits mehr als 8000 Menschen die Petition unterzeichnet.

Nicht nur der Fall im Februar, sondern auch der Prozess, das Urteil und das Verhalten der Angehörigen der aus serbischen Roma-Familien stammenden Angeklagten unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte viele Menschen wütend gemacht. Die 14-Jährige war am 10. Februar auf einer Party betrunken gemacht worden. Dann hatten die vier jungen Männer im Alter von 14 bis 21 das Mädchen missbraucht und sie dabei mit Bierflaschen, einer Wodkaflasche und mit einer Taschenlampe gequält. Die Tat ist dokumentiert. Sie war von einer „Freundin“ (15) des Opfers mit dem Handy gefilmt worden.

Am frühen Morgen wurde die immer noch besinnungslose 14-Jährige in den Hinterhof gezerrt und dort bei kühlen Temperaturen liegen gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auch wegen versuchten Mordes ermittelt. Der Tatvorwurf wurde später fallen gelassen, da die Täter nach Ansicht des Anklägers damit hatten rechnen können, dass das Mädchen gefunden wird, bevor es erfroren ist. Tatsächlich, so stellte sich im Prozess heraus, waren Anwohner auf die 14-Jährige nur aufmerksam geworden, weil sie zu sich kam und laut wimmerte

Der Prozess selbst war bereits von Anfang an durch das Verhalten der Angeklagten außergewöhnlich. Die Tageszeitung „Welt“ berichtete von Kusshändchen, die weibliche Familienmitglieder den Angeklagten zuwarfen, während die teilweise erwidernd die Siegerfaust reckten.

Als das Urteil mit den Bewährungsstrafen fiel, jubelten die zahlreich anwesenden Familienmitglieder.

Der Richter hatte deutlich gemacht, dass bei der Urteilsfindung der erzieherische Gedanke bei den nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Tätern eine wichtige Rolle spielt. Die Bedürfnisse des Opfers spielen dagegen keine oder eine untergeordnete Rolle.

„Es kann nicht sein, dass eine 4 Fache Gruppenvergewaltigung an einer 14 Jährigen mit einer Bewährungsstrafe endet. Insbesondere weil das Mädchen danach wie ein Stück Fleisch und halb nackt  in die Kälte gelegt wurde. Ich fordere die Staatsanwaltschaft Hamburg dazu auf in diesem Fall in Berufung zu gehen. Was erzählen wir als Gesellschaft diesem Mädchen bitte, wenn es die Jungs nächste Woche beim feiern und flirten in irgendeiner Kneipe sieht. Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun“, schreibt der Initiator der Petition, die an die Hamburger Staatsanwaltschaft weitergegeben werden soll. zv

Die Petition findet man hier mit einem Klick