Vergewaltigte 14-Jährige: Angehörige der Täter bejubeln Urteile
In der Bornemannstraße passierte die Tat. Foto: zv

Vergewaltigte 14-Jährige: Angehörige der Täter bejubeln Urteile

Harburg – Es gab Jubel im Gerichtssaal als die Urteile verkündet wurden – von den Angehörigen der Täter. Drei der vier jungen Männer, die Anfang

des Jahres in der Bornemannstraße eine 14-Jährige vergewaltigten, sie halbnackt in einen Hinterhof schleiften und dort zurück ließen, sind nach dem Jugendstrafrecht mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Von ein Jahr und vier Monate bis zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wurden die 14 bis 17 Jahre alten Täter verurteilt. Lediglich der 21 Jahre alte Bosko P. muss für vier Jahre ins Gefängnis. Eine 15-Jährige, die die Vergewaltigung, bei der dem Opfer auch eine Flasche und eine Taschenlampe eingeführt wurden, gefilmt hatte, bekam eine Freiheitsstrafe über ein Jahr, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Laut Richter hatten die Täter die 14-Jährige wie ein Objekt behandelt und wie Müll abgeladen. Trotzdem sei das Urteil, das nach Worten des Richters „Teile der Öffentlichkeit als zu milde“ empfinden werden, gerechtfertigt. Das Gericht habe sich aber daran zu halten, was „erzieherisch geboten" sei.

Bereits zum Prozessauftakt waren die vier Jungen Männer sehr selbstbewusst aufgetreten und hatten sich feixend von ihren zahlreichen aus ihren serbischen Großfamilien stammenden Prozessbeobachter „feiern“ lassen. Zumindest sollen zwei der zu Bewährungsstrafen verurteilten jungen Männer zeitweise in Jugendeinrichtungen untergebracht werden.

Die CDU hat sich nach dem Urteil zu Wort gemeldet. „Wieder einmal lässt Hamburgs Justiz eine unfassbare Milde walten. Die unerträglich ausgelassene Stimmung der Vergewaltiger vor Gericht lässt nicht darauf schließen, dass schon die Verurteilung Warnung genug ist. Genau dies ist aber Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung", meint der Innenpolitische Sprecher, Dennis Gladiator. "Wie auch in zahlreichen Prozessen gegen gefasste Einbrecher entwertet die Justiz hier die gute Arbeit der Polizei und trägt der Schwere der Tat und ihrer Folgen für die Opfer in keiner Weise Rechnung. Die Bewährungsstrafen sind vor dem Hintergrund der Schwere der Tat und des unerträglichen Verhaltens der Täter vor Gericht unfassbar. “ zv