Vergewaltigte 14-Jährige: Beschuldigte nutzten Haftverschonung zur Flucht

160229BorneschildHarburg - Abgetaucht. Nach ihrer Verlegung aus der Untersuchungshaft in spezielle Jugendwohnungen sind zwei der im Zusammenhang mit der Vergewaltigung

einer 14-Jährigen in einer Wohnung an der Bornemannstraße verhafteten Jugendlichen getürmt. Ein 16-Jähriger konnte wieder festgenommen werden. Ein 14-Jähriger ist weiter auf der Flucht.

Erst jetzt wurde die Flucht bekannt. Der 14-Jährige war bereits vor zehn Tagen getürmt. Er war in eine Wohnung der „Jugendgerichtlichen Unterbringung“ in Lüneburg eingeliefert worden und noch am selben Tag durch ein Fenster entkommen. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Auch der andere Jugendliche, dem die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft ersparen wollte, hatte den Wechsel zu Flucht genutzt.

Unterbringungen in solchen Wohnungen sieht das Jugendgerichtsgesetz vor. Dabei geht es um die Belange der Täter.

„Die Jugendgerichtliche Unterbringung im Landesbetrieb Erziehung und Beratung bietet den Jugendrichtern eine Betreuungsform mit einer stabilisierenden Betreuung über Tag und Nacht für Jugendliche mit erheblichen dissozialen Auffälligkeiten zur Abwendung oder Verkürzung von Untersuchungshaft.“, heißt es auf der Internetseite des Landesbetriebs Erziehung und Beratung. Und weiter: „Die - ausschließlich im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes aufgenommenen - Jugendlichen werden gemäß richterlicher Weisungen betreut. Bei groben Regelverstößen oder bei erneuten Straftaten kann der Richter die Betreuung aufheben; in dem Fall erfolgt eine Rückführung in Untersuchungshaft.“

Das ist bei dem wieder eingefangenen 16-Jährigen der Fall. Er sitzt wieder in U-Haft. Ein zweiter 16-Jähriger, der im Zusammenhang mit der Vergewaltigung verhaftet wurde, blieb nach seiner Festnahme im Untersuchungsgefängnis. Grundsätzliche Gründe dafür wären laut der Behördeinformation psychische Störungen, Drogensucht oder hohe Gewaltbereitschaft.

Der Fall, der über Tage geheim gehalten wurde, selbst hatte sich am 11. Februar ereignet und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die 14-Jährige war nach bisherigen Kenntnissen der Ermittler mit den später festgenommenen in eine Wohnung an der Bornemannstraße gegangen. Dort hatte so viel Alkohol getrunken, dass sie zeitweise besinnungslos war. In dem Zustand wurde sie missbraucht. Der Tatablauf ist dokumentiert. Ihre 16 Jahre alte „Freundin“ filmte die Vergewaltigung mit ihrer Handykamera. Die Aufnahmen sind sichergestellt. Nach der Tat wurde die 14-Jährige bei kalter Witterung in einen Innenhof gebracht und dort leicht bekleidet zurückgelassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen eines Sexualdeliktes ermittelt. Erst der Richter, der die Haftbefehle gegen vier aus Serbien stammenden Angehörigen verschiedener Großfamilien ausstellte, sah in der Tat ein versuchtes Tötungsdelikt. Es wäre billigend in kauf genommen worden, dass die 14-Jährige erfriert. Nachdem der Fall öffentlich wurde, hatte es auch öffentliche Fahndungen nach flüchtigen Tätern gegeben. Der letzte von ihnen war einen Monat nach der Tat in Rahlstedt verhaftet worden.

Mittlerweile ist man von dem Vorwurf des versuchten Tötungsdeliktes abgerückt. Die Beschuldigten hätten, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, damit rechnen können, dass die 14-Jährige gefunden wird, bevor sie erfroren ist. Jetzt wird den drei Jugendlichen und einem Erwachsenen ein Sexualdelikt und gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Danach waren die beiden Jugendlichen auch verlegt worden.

Die „Freundin“, die den Missbrauch gefilmt hatte, ist bereits seit Anfang März wieder auf freien Fuß. Ihr wird die Beteiligung an dem Sexualdelikt und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. zv

Veröffentlicht 31. März 2016