Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser
Das ehemalige Karstadt-Haus am Schlossmühlendamm. Foto: Christian Bittcher
Das ehemalige Karstadt-Haus am Schlossmühlendamm. Foto: Christian Bittcher
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Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser

Harburg - Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft unter anderem um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden.“

Noch im laufenden Jahr sollen die finalen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die weitere Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Harburg vorliegen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet und hinsichtlich ihrer städtebaulichen sowie immobilienwirtschaftlichen Eignung geprüft.

Ziel ist eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich sinnvolle Lösung. Ein wesentliches Zwischenergebnis steht allerdings schon jetzt fest: Die Immobilie soll auch ein Zentrum für öffentliche Nutzungen werden und es soll Wohnraum entstehen.

Um die im Detail noch festzulegende Mischnutzung später umsetzen zu können, hat der Senat heute die Bürgerschaft dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einem möglichen Verkauf des Grundstücks oder eines Teils davon zu erteilen. Der Verkauf kann erfolgen, sobald ein Entwicklungskonzept abgestimmt und damit die Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung und Bebauung gelegt wurden.

Die Machbarkeitsstudie soll Entscheidungsgrundlage dafür sein, welche Grundstücksteile verkauft und welche durch die Stadt Hamburg selbst entwickelt werden können, öffentliche Nutzungen sollen dabei im Eigentum der Stadt verbleiben. Die zuständigen bezirklichen Gremien werden im weiteren Prozess weiter umfassend beteiligt werden. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat 2024 das etwa 7.000 Quadratmeter große Areal am Schloßmühlendamm erworben.

Dressel:Das geplante öffentliche Zentrum stellt einen wichtigen Impuls für Harburgs Innenstadt dar. Geplant ist es weiterhin, in städtischer Regie die Standorte für Bücherhalle, Volkshochschule und das Archäologische Museum Hamburg zusammenzuziehen. Letzteres ist bereits jetzt an den Standort gezogen und macht bis zur Neuentwicklung des Areals unter anderem die Harburger Geschichte auf einer dafür hergerichteten Fläche im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes für Besucher erfahrbar. Darüber hinaus ist eine Veräußerung eines Teils des bisherigen Karstadt-Grundstücks an verlässliche Partner der Wohnungswirtschaft denkbar, um in dieser attraktiven, zentralen Lage Harburgs neuen Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaffen.“

Christian Carstensen, Bezirksamtsleiter Harburg: „Mit der Entscheidung, die Bürgerschaft um die Zustimmung zu einem möglichen Teilverkauf des ehemaligen Karstadt-Grundstücks zu bitten, setzt der Senat ein wichtiges Zeichen für eine langfristig tragfähige und attraktive Perspektive an diesem zentralen Ort. Nach einem positiven Bürgerschaftsbeschluss kann anschließend die vom Bezirksamt beauftragte Machbarkeitsstudie abgeschlossen und auf dieser Basis die Umgestaltung des Grundstücks eingeleitet werden. Vor allen Beteiligten liegt zwar auch dann noch ein längerer Prozess aber der erste Schritt wurde heute getan, daher bin ich für den Senatsbeschluss sehr dankbar.“