Wohnschiff: Behörde schätzt den geringen Aufwand

150120WohnschiffHarburg – Transparenz sieht anders aus! Am 10. Oktober hatte die Fraktion der Grünen in der Bezirksversammlung eine Anfrage zur Standortwahl der Flüchtlingsunterkünfte

in Harburg gestellt. Die Sozialbehörde hatte am 29. Oktober geantwortet – angesichts einiger brisanter Fragen überraschend schnell und ausführlich. Doch der Harburger Öffentlichkeit, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen über alle Fakten und Argumente informieren wollte, wurden die Antworten der Sozialbehörde vorenthalten.

Erst jetzt im Januar 2015 stehen die Antworten auch den Bürger zur Verfügung – nachzulesen im Online-Informationssystem der Bezirksversammlung. Warum das so ist?  Keiner weiß es so genau. Angeblich mussten Fristen eingehalten werden – zum Beispiel jene Frist, auf die nach Angaben der anderen Fraktionen nur noch die Harburger SPD pocht: Antworten auf parlamentarische Anfragen dürfen anders als in der Bürgerschaft erst veröffentlicht werden, wenn der alle vier Wochen tagende Hauptausschuss sie frei gegeben hat. Und wenn wegen der Weihnachtszeit eine Sitzung ausfällt? Pech gehabt, Bürger! Dass damit viel Zeit für  Spekulationen und Fehlinformationen vergeht, wird offenbar in Kauf genommen.

Und wie entscheidet die Sozialbehörde nun, wo sie die Flüchtlinge unterbringt? Dies ist die ungekürzte Antwort: „Grundsätzlich sind die Kriterien für die Auswahl von Standorten für Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung die Verfügbarkeit der Fläche (verfügbare öffentliche Fläche oder Angebot von Privateigentümer), die Eignung zu Wohnzwecken und die Zulässigkeit einer Unterbringungseinrichtung (bauplanungsrechtliche Ausweisung; Belastung durch Lärm, Schadstoffe, Hochspannungsleitungen, Kampfmittel, Störfallkreise usw.; landschafts- und naturschutzrechtliche Einschränkungen), die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung (Zahl der möglichen Unterbringungsplätze, Kosten der Herrichtung der Fläche bzw. des Gebäudes, zu erwartende Miet- und Betriebskosten) sowie die Eignung im weiteren Sinne (Soziale Struktur des Umfeldes/des Stadtteils; Verkehrsanbindung ÖPNV; Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Schulen, Ärzten, Behörden etc.; Belastung des Stadtteils durch vorhandene Einrichtungen).  Hinzu kommt in der derzeitigen Notsituation bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung insbesondere von Flüchtlingen das Kriterium der schnellen Verfügbarkeit. Für die Erweiterung des Standortes Lewenwerder sprach dabei insbesondere, dass die bauliche Situation (Untergrund, Erschließung, Medienversorgung) durch die existierende Einrichtung bekannt ist, Ermittlungen hierzu also entfallen können.  Angesichts der Knappheit verfügbarer, geeigneter Flächen in Hamburg wurde die Entscheidung getroffen, auch eine Unterbringung auf Wohnschiffen in Betracht zu ziehen. Der Harburger Binnenhafen beherbergt die einzigen möglichen Liegeplätze für solche Schiffe, die außerhalb des Tidenbereichs liegen und deshalb ohne die Herrichtung einer Sturmflutsicherung und mit geringem Aufwand bei der landseitigen Anbindung noch 2014 genutzt werden können. Eine Unterbringung von mehr als 400 Personen in schwimmenden Unterkünften im Harburger Binnenhafen war im Übrigen zu keinem Zeitpunkt geplant.“

Wer sich dafür interessiert, welche Alternativen untersucht worden sind und warum diese nicht berücksichtigt worden sind, kann alles hier nachlesen: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001209 ag