Grund hierfür war, dass bei der Hamburg-Wahl am 20. Februar in den beiden Wahllokalen durch ein Versehen der Wahlorganisation falsche Wahlkreis-Stimmzettel für die Wahlen zur Bürgerschaft und zur Bezirksversammlung Harburg ausgegeben wurden. Die auf diesen falschen Wahlkreis –Stimmzetteln abgegebenen Stimmen waren ungültig.
Da der Wahlfehler sich auf die Verteilung der von den Parteien im Wahlkreis 17 errungenen Mandate auf die Kandidatinnen und Kandidaten ausgewirkt haben kann (Mandatsrelevanz), hatten der Landeswahlleiter und der Bezirkswahlleiter Wahleinspruch eingelegt. Eine Veränderung der Fraktionsstärke der Parteien ist für die Bürgerschaft wie auch für die Bezirksversammlung Harburg allerdings ausgeschlossen.
Die zur Wiederholungswahl Wahlberechtigten werden in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Am Tag der Wiederholungswahlen werden die Wahllokale wieder in den Schulen Kirchenhang 33 (Wahllokal 710 06) und Grumbrechtstraße 63 (Wahllokal 711 08) eingerichtet. Die betroffenen Wahlberechtigten können ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. dl