Kuhtrift: Streit nach aus für Kletterpark geht in die nächste Runde
Der Wald an der Kuhtrift. Foto: mag

Kuhtrift: Streit nach aus für Kletterpark geht in die nächste Runde

Heimfeld – Nachdem der geplante Kletterpark im Wald an der Kuhtrift am Veto von Bernd-Ulrich Netz, Abteilungsleiter Naturschutz in der Umweltbehörde,

gescheitert ist, tritt die Harburger SPD jetzt gegen Investor Heinrich Schabert nach. In einem Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung behaupten die Abgeordneten Peter Bartels und Klaus Fehling nämlich: „Der zu Forstwirtschaftszwecken 2012 von einem vermögenden Unternehmer aus Bayern erworbene Wald an der Kuhtrift soll nach dessen Äußerungen einem Kahlschlag zum Opfer fallen.“

Das ist mehr als zweifelhaft. Tatsächlich ist von rund 600 Bäumen die Rede. Das ist aber nur ein Bruchteil des Bestands. Vor allem aber hält sich die ImmoForst OHG an die Empfehlung der Umweltbehörde nach der Ablehnung des Kletterpark-Projekts:. Schabert: „Die Behörde  hat uns nach der Ablehnung des Kletterparks die gewinnorientierte Forstwirtschaft auf der Grundlage des Hamburger Landeswaldgesetzes empfohlen. Und genau das haben wir jetzt vor. Nicht mehr und nicht weniger.“ Von einem Kahlschlag könne also nicht die Rede sein.

Das aktuelle Vorgehen der SPD-Fraktion überrascht, denn vor der endgültigen Entscheidung gegen das Projekt hatte sich die SPD-Fraktion nie eindeutig positioniert. Noch überraschender ist allerdings, dass sie jetzt mit zweifelhaften Behauptungen Stimmung gegen Schabert macht. Das ist indes nicht neu: In der Antragsbegründung ist auch von einer erfolgreichen Unterschriftensammlung gegen den Kletterpark die Rede. Nach Informationen von harburg-aktuell wurde die Sammlung von Mitgliedern der SPD Heimfeld organisiert. Schon damals soll allerdings mit "Alternativen Fakten" Stimmung gegen das Projekt gemacht worden sein.

Erstaunlicherweise haben sich die CDU-Bezirksabgeordneten Berthold von Harten und Hanno Hintze dem Antrag ebenfalls angeschlossen, obwohl sich die CDU-Fraktionsspitze immer für den Kletterpark ausgesprochen hatte.
Grotesk: Ausgerechnet die Autoren der zweifelhaften Informationen schreiben in der Antragsbegründung unter anderem: „Man muss sich heute fragen, ob der Käufer nicht schon beim Erwerb über seine wahren Absichten täuschte.“
Nachzutragen bleibt dies: Der fehlerhaften Begründung folgt der Antrag, einen Vertreter der Wirtschaftsbehörde einzuladen, der über den zulässigen Holzeinschlag informieren soll. ag