Gerecht? Nur ein See-Nutzer muss öffentliche Fläche säubern
See-Nutzer ohne Reinigungspflicht: Der Segelverein. Foto: André Zand-Vakili

Gerecht? Nur ein See-Nutzer muss öffentliche Fläche säubern

Harburg – Muss der Betreiber der Wasserskianlage am Neuländer See wirklich täglich den Müll auf der benachbarten Liegewiese wegräumen? Das Bezirksamt behauptet: Ja, er muss! Denn schließlich

gebe es einen Überlassungsvertrag aus dem Jahr 2003, in dem sich der Gründer der Wasserskianlage dazu verpflichtet hatte. Der aktuelle Betreiber habe den Vertrag unverändert übernommen.

So einfach scheint die Sache denn doch nicht zu sein. Das wurde in der Sitzung des Regionalausschusses am Mittwochabend deutlich. „Wir wollen uns jetzt den Überlassungsvertrag noch einmal genau ansehen“, sagt der CDU-Bezirksabgeordnete Martin Hoschützky. Es gebe einige offene Fragen. So seien seit 2003 einige Nutzer des Sees und der benachbarten Grünflächen hinzugekommen. Dazu gehört ein Segelverein. Hoschützky: „Müssen die auch für Sauberkeit sorgen?“

Außerdem sei 2003 die Reinigungspflicht in den Vertrag aufgenommen worden, weil es damals noch Pläne gegeben haben soll, an der Liegewiese eine offizielle Badestelle auszuweisen. Peter Schattenfroh, der Gründer der Wasserskianlage, hatte offenbar auf zusätzliche Einnahmen durch einen dortigen Getränkeverkauf gehofft. Es gebe aber bis heute keine offizielle Badestelle.

Nun soll das Thema zur weiteren Beratung im Regionalausschuss verbleiben. ag

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