Flüchtlingsunterbringung: Da hängt der Haussegen schief
Folgeunterbringung, hier an der Straße Lewenwerder, werden ohne viel Mitsprache des Bezirks geplant. Foto: zv

Flüchtlingsunterbringung: Da hängt der Haussegen schief

Harburg – Wie sollen die Bürger Handlungen und Entscheidungen von Behörden vertrauen, wenn diese absurdes Theater aufführen – und dann noch so tun, als sei alles in Ordnung? Das

jüngste Beispiel kommt aus einem sensiblen Bereich, nämlich der Unterbringung von Flüchtlingen. Zurzeit wird bekanntlich eine Folgeeinrichtung am Rönneburger Stieg vorbereitet.

Wie es inzwischen längst zur Gewohnheit geworden ist, wird auch in diesem Fall die Expertise der Volksvertreter vor Ort ignoriert. Zwar „dürfen“ sie nach Paragraf 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes eine Stellungnahme abgeben, die auch bei der Standortscheidung „berücksichtigt“ werden soll, aber das hält den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) nicht davon ab, die Entscheidung für den Standort Rönneburger Stieg und die Größe dieser Unterkunft öffentlich zu verkünden, bevor auch nur eine Stellungnahme im Bezirk formuliert worden ist.

Aber die Angelegenheit wird noch richtig absurd: Inzwischen haben bis auf die Linke und die Grünen alle Fraktionen und die beiden FDP-Abgeordneten ihre Anregungen und Bedenken eingereicht. Das findet ZKF-Mitarbeiterin Margaret Brüssel indes nicht in Ordnung. Sie hat einen Verstoß gegen eben jenen Paragraf 28 entdeckt  und teilt das dem Bezirk auch mit. Die ZKF könne nur eine gemeinsame Stellungnahme, nicht aber mehrere einzelne akzeptieren. Und diese gemeinsame Stellungnahme müsse auch mehrheitlich von der Bezirksversammlung beschlossen werden.

Tolle Wurst! Da ignoriert die ZKF die Rechte des Bezirks, bemängelt aber zugleich, dass dieser sich nicht an Formalien hält. „Über so etwas lese ich einfach hinweg“, sagt selbst SPD-Fraktionschef Jürgen Heimath, der sonst durchweg bemüht ist, Verwaltungshandeln ernst zu nehmen. ag