Beachclub Veritaskai
Der ehemalige Beachclub am Veritaskai. Foto: zv

Kleine Anfrage kann Harburgs Baudezernent in Bedrängnis bringen

Harburg – Wenn Harburgs Baudezernent Jörg Penner in Sachen Ausweichquartier für den beliebten Veritas Beachclub immer sauber gearbeitet und immer alle Beteiligten rechtzeitig informiert hat,

dann wird sich die neueste Kleine Anfrage der Neuen Liberalen als Sturm im Wasserglas entpuppen. Wenn Penner aber Fehler gemacht haben sollte, dann könnte es für ihn eng werden.

Dass ein Sommer ohne Beachclub für einige Hundert Harburger der größte anzunehmende Unfall ist, kann man nachvollziehen. Dass Zehntausenden von Harburgern das ziemlich egal ist, wird auch keiner bestreiten. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit. Es hat auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren für den Erhalt des Beachclubs am gewohnten Ort gegeben, das dann vom Senat einfach kassiert worden ist. Und der primus inter pares im Senat, nämlich Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz, hat sich im Wahlkampf hingestellt und versprochen: Es wird auch 2016 einen Beachclub in Harburg geben. Und nun: Pustekuchen!

Wer hat es verbockt? Für CDU-Primus Ralf-Dieter Fischer ist der Fall klar: Sein Sündenbock heißt Penner.  Der habe mit Gastronom Heiko Hornbacher einen Fünfjahresvertrag  über den Betrieb eines Beachclubs am Treidelweg geschlossen und danach (!) plötzlich erklärt, das alles gehe gar nicht, weil die Kaimauer nicht tragfähig genug ist.

Das allein scheint recht merkwürdig: Wieso schließt das Bezirksamt einen Vertrag, der sich gar nicht umsetzen lässt? Geht man so mit Unternehmern um? Nach einer ersten Kleinen Anfrage der Linken wurde der Fall noch merkwürdiger. Da wurde plötzlich behauptet, Hornbacher habe es versäumt, rechtzeitig ein Gutachten über die Tragfähigkeit der Kaimauer in Auftrag zu geben. Mit anderen Worten: Man vermietet einem Gastronomen eine Fläche und erwartet anschließend von ihm, dass er prüfen lässt, ob die Fläche überhaupt genutzt werden kann.

Die Neuen Liberalen wollen es nun genau wissen.  Sie fragen unter anderem: „Wann wurde von Seiten des Bezirksamts oder anderer Stellen erstmals die Notwendigkeit einer detaillierten Kaimaueruntersuchung gegenüber Herrn Hornbacher angesprochen?“ Oder: „Wer hat wann (genaues Datum), in welcher Behörde, in welcher Abteilung und mit wessen Weisung ein entsprechendes aktuelles Gutachten für die Zustandsuntersuchung der Kaimauer am Treidelweg in Auftrag gegeben?“ Weitere Fragen klingen recht harmlos, könnten sich aber als amtsinterne Torpedos erweisen. Zum Beispiel: „Wie und wann wurde der Bezirksamtsleiter informiert?“ Paragraf 24 des Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetzes regelt, dass diese Kleine Anfrage innerhalb von acht Werktagen beantwortet werden muss. ag