Harburger CDU blitzt beim Hamburger Verfassungsgericht ab

Rathaus3Harburg – Kann man als CDU drei Mal so viele Stimmen haben wie die Grünen, um dann auch nur einen Abgeordneten in die Bezirksversammlung zu schicken. Ja, das geht.

So urteilten die Richter vom Hamburgischen Verfassungsgericht. Die CDU hatte dort Klage eingereicht, um die Sitzverteilung in der Bezirksversammlung zu monieren. Die Union hatte im Wahlkreis 3, zu dem Rönneburg, Langenbek, Sinstorf und Marmstorf gehören, doppelt so viele Stimmen wie die Grünen bekommen. Weil die SPD aber insgesamt 40 Stimmen mehr als die CDU hatte, durfte sie zwei Abgeordnete, die CDU aber nur wie die Grünen einen Abgeordneten von dort in die Bezirksversammlung schicken. Die Union dürfte besonders wurmen, dass ihr Kandidat Rainer Bliefernicht mit 7350 persönlichen Stimmen mehr Zuspruch hatte als die gewählten SPD-Abgeordneten Birgit Rajski, die 2974 Stimmen bekam, und Klaus Fehling, der es auf 1888 Stimmen brachte.

Aus dem Wahlkreis 4, Eißendorf, konnte die SPD ebenfalls zwei Abgeordnete in die Bezirksversammlung schicken, weil sie mehr Stimmen als die CDU holte, die dafür mit Uwe Schneider den Kandidaten mit den meisten Persönlichkeitsstimmen hatte. Aber auch dort durfte die Union nur einen Abgeordneten stellen, womit Jens Ritter auf der Strecke blieb, obwohl er mehr Stimmen als die mittlerweile abtrünnige Genossin Anna-Lena Bahl  und die beiden gewählten Kandidaten der Grünen und der Linken hatte. Das beduetet, dass die 32 Prozent der Marmstorfer Wähler, die für die CDU stimmten, in der Bezirksversammlung genauso viel Gewicht wie die Marmstorfer Wähler der Linken haben, die gerade gut elf Prozent der abgegeben Stimmen holten.

Das entspreche nicht dem Wählerwillen, fand die CDU und ihr Rechtsanwalt und Kreisvorsitzender Ralf-Dieter Fischer und legte Beschwerde beim Hamburger Verfassungsgericht ein. Die wurde jetzt abgewiesen. Die Sitzverteilung ist verfassungskonform, so die Richter. Es bevorzuge eben die größte und die kleinen Parteien. Das ist Pech für die CDU als der Kleinere der Großen. Fischer wäre aber kein Politiker, wenn er nicht in der Niederlage zumindest einen Teilsieg sehen kann. Den machte er gegenüber NDR 90,3 an "Zwischentönen" des Gerichts fest, die ihm signalisiert hätten, dass das Wahlrecht zu Ungleichgewichtungen und Ungerechtigkeiten führe. zv

Veröffentlicht 26. JAnuar 2016