Logistikfläche Neuland: Neue Umplanung nötig

141021Neuland23Neuland – Moosblasenschnecke, Furzfisch und Wachtelkönig konnten den Logistikpark an der Autobahnanschlussstelle Harburg nicht stoppen, aber jetzt muss der

Bebauungsplan Neuland 23 überraschend noch eine letzte Hürde nehmen: Dem Harburger Rechtsamt, das den Text des B-Plans abschließend unter die Lupe nehmen sollte, ist ein ziemlich gravierender Fauxpas aufgefallen. In der aktuellen Fassung wären nämlich sogenannte Störfallbetriebe, also zum Beispiel Tanklager oder Gasabfüllstationen, fast auf den ganzen 27 Hektar des Logistikparks erlaubt gewesen.

Nun stellt sich heraus: Die Dauerwohn-Kleingärten, Häuser der Siedlung Wohlersweg, aber auch publikumsintensive Betriebe wie das Metro Großhandelszentrum sind bei den vorgeschriebenen Abständen zu den Störfallbetrieben nicht berücksichtigt worden. Deshalb werden innerhalb des Logistikparks neue Grenzen gezogen, die potenziell gefährlichen Betriebe dürfen nur noch in einem engen inneren Bereich angesiedelt werden. „Das verändert den Inhalt des Bebauungsplans nicht“, sagte Heinz-Jürgen Rook, stellvertretender Leiter des Harburger Amts Stadt- und Landschaftsplanung, im Stadtplanungsausschuss. Deshalb sei eine neue öffentliche Anhörung nicht nötig. ag

Veröffentlicht 20. Oktober 2015