Maschen: Gute Absicht bringt Mann Strafverfahren ein

Maschen - Mit Munition, die er beim Entrümpeln seines Elternhauses entdeckt hatte, erschien am Wochenende ein Mann bei der Polizei in Maschen, um, sie abzugeben. Ein Fehler. Die Beamten leiteten ein Verfahren gegen den Mann ein. Der Grund: Er hatte die Munition "geführt", als er sie zur Polizei brachte. Dafür hätte er eine waffenrechtliche Erlaubnis gebraucht. so ist es ein Verstoß gegen das Waffengesetzt.

Die formal korrekte, aber kaum jemand bekannte Variante wäre gewesen, die Munition da zu lassen, wo er sie entdeckt hatte und die Polizei zu rufen, die sie sicherstellt und abtransportiert. zv