Lärmaktionsplan liegt aus: Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet

Seevetal - Die Gemeinde Seevetal ist gesetzlich verpflichtet, einen so genannten Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem Plan sind alle Hauptverkehrsstraßen wie Autobahnen und Landesstraßen mit einer Mindestbelastung von rund 8.000 Fahrzeugen pro Tag zu erfassen. In Seevetal sind dies die A 1, A 7, A 39 und die L 213 auf ihrem Abschnitt von Helmstorf über Hittfeld bis Emmelndorf und Fleestedt.

Für diese Straßen wurde vom Land Niedersachsen eine strategische Lärmkartierung erarbeitet, auf die der Lärmaktionsplan aufzubauen hat. Straßenbaulastträger für diese Strecken und damit auch Kostenträger für eventuelle Lärmminderungsmaßnahmen sind der Bund und das Land. Entsprechende Vorschläge zur Lärmminderung an den Hauptverkehrsstraßen werden als Prüfaufträge an den Baulastträger formuliert.

Für die ebenfalls definierten Haupteisenbahnstrecken ist die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung bereits abgeschlossen, die Ergebnisse werden in diesem Lärmaktionsplan nachrichtlich dargestellt. Weiterhin hat der Lärmaktionsplan die Aufgabe, allgemeine Angaben zu machen, ruhige Gebiete auszuweisen und langfristige Strategien aufzuführen. Diese Punkte wurden im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes eingearbeitet.

Der Fachausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 16. März nunmehr empfohlen, die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Hierzu wird der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Öffentlichkeit zur Anhörung und Mitwirkung ausgelegt.

Die entsprechenden Unterlagen liegen ab sofort im Rathaus der Gemeinde Seevetal aus. Bis zum 21. Mai 2021 können Interessierte die Pläne im Rathaus einsehen und Stellungnahmen abgeben. Bedingt durch die Corona-Pandemie und der damit derzeit verbundenen eingeschränkten Nutzung des Rathauses werden Interessierte gebeten, vorab unter 04105 / 55 – 2231 einen Termin zu vereinbaren. Die Unterlagen sind auch online komfortabel unter www.seevetal.de/lap abrufbar.