Landkreis: Die Regeln für die Schulbusse

Landkreis - Der Beginn des neuen Schuljahres  im Landkreis Harburg am Donnerstag steht ganz unter der besonderen Situation des Infektionsschutzes, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Das gilt auch für den Schulbusverkehr. Um eine zu starke Auslastung der Schulbusse zu vermeiden, werden in Absprache mit den Schulen zusätzlich bestellte Fahrten zur 3. Stunde verkehren. Darüber hinaus wird auch das Busangebot zur 2. Stunde aufrechterhalten, so dass die Schulen flexibler in der Unterrichtsgestaltung sein können.

Der Landkreis Harburg weist darauf hin, dass in den Schulbussen zur eigenen und der Sicherheit der anderen Fahrgäste die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. Die Abstandsgebote können im Bus nicht eingehalten werden. Die Fahrzeuge der KVG Stade sind alle mit entsprechenden Fahrerkabinen oder Spuckschutzwänden ausgestattet, so dass der Einstieg wieder vorn erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der HVV seit dem 24. August bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro verhängt. wg