Landkreis Harburg: Die verschärften Regeln für Corona-Zeiten

Landkreis Harburg - Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Harburg wegen der Corona-Pandemie ist noch einmal verschärft worden. Sie gilt bis einschließlich 18. April und sieht unter anderem die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, das Verbot von Großveranstaltungen sowie Beschränkungen für Geschäfte und die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen vvor.

Nach der nun angepassten und präzisierten Allgemeinverfügung sind Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit darf man sich nur noch allein, gemeinsam mit einer weiteren Person oder Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten. Dort muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenbildungen sind in der Öffentlichkeit ebenso untersagt wie Picknicken oder Grillen.

In der neuen Fassung der Verfügung präzisiert das Land zudem, dass auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist. Zu beruflichen Zwecken sind Zusammenkünfte von mehreren Personen zulässig, aber auch dabei ist, soweit möglich, ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Arbeitnehmern einzuhalten.

Außerdem weist das Land darauf hin, dass ebenso wie Baumärkte auch die Betreiber von Gartenfachmärkten und Gartenbaumärkten nur an gewerbliche, nicht an private Kunden verkaufen dürfen. Zu den Dienstleistungen, die untersagt sind, gehören auch Fahrschulen. wg