Taschenlampe und Sturmhaube lösen Terroralarm in Meckelfeld aus

Seevetal - Wie schnell man als Jugendlicher kriminalisiert werden kann, hat ein 17-Jähriger in Meckelfeld erfahren müssen. Er war zum Motto-Tag am Schulzentrum als "FBI-Agent" gegangen. Der Jugendliche hatte deswegen eine Sturmhaube übergezogen und einen Gürtel mit einer Taschenlampe dran. Ein Busfahrer verwechselte die mit einer Pistole und rief die Polizei. Die ging von einem Terroristen oder Amokläufer aus und schickte 21 Streifenwagen zum Schulzentrum. Dort "entwaffneten" die Beamten mit gezückten Pistolen den Schüler.

Jetzt versucht die Polizei der 17-Jährigen wegen seiner "ungeschickten" Verkleidung zum Straftäter zu machen und hat ein Verfahren wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" eingeleitet. Grundlage ist der § 126 des Strafgesetzbuches, bei dem es um "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" geht. Dabei geht es um Fälle wie Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen, aber auch Raub oder "gemeingefährliche Verbrechen". Laut Gesetz wird auch bestraft, "wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der rechtswidrigen Taten stehe bevor".

Ob es zu einer Anklage oder einen Strafbefehl kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. "Wir sind verpflichtet bei dem Verdacht einer Straftat ein Verfahren einzuleiten", sagt Hauptkommissar Jan Kürger, Sprecher der Polizei im Landkreis Harburg. Darüber hinaus will die Polizei sich von dem 17-Jährigen den Einsatz bezahlen lassen. Dabei wir die allgemeine Gebührenordnung herangezogen. In dem Fall dürfte es sich um bis zu mehrere tausend Euro handeln. Wenn der Jugendliche nicht schon ordentlich gespart hat, könnte das neben dem Strafverfahren für ihn nicht ein Start ins Leben, sondern in die Privatinsolvenz werden. zv