Corona: Landkreis Harburg verschärft ab 1. Dezember die Regeln deutlich
Foto: André Zand-Vakili

Corona: Landkreis Harburg verschärft ab 1. Dezember die Regeln deutlich

Landkreis - Im Landkreis Harburg gilt angesichts der Corona-Inzidenz und der Hospitalisierungszahlen ab Mittwoch, 1. Dezember, die sogenannte Warnstufe 2 und damit die 2-G-Plus-Regel. Bestimmte Bereiche sind damit nur für Personen zugänglich, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Das hat der Landkreis Harburg am Dienstag in einer Allgemeinverfügung festgestellt und folgt damit den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der 2-G-Plus-Regel ausgenommen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt im Landkreis seit mehr als fünf Werktagen über 100, zudem liegt die landesweite Hospitalisierungsinzidenz, die die Neuaufnahmen von COVID-Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage abbildet, seit mehr als fünf Werktagen über dem Grenzwert von sechs.

Die 2-G-Plus-Regel gilt unter anderem für: Veranstaltungen und Zusammenkünfte, aber auch private Feiern von mehr als 15 Personen in geschlossenen Räumen, den gesamten Innenbereich der Gastronomie, für den Außenbereich wird die 2-G-Regel in Kraft gesetzt, dort dürfen damit nur Genesene und Geimpft bewirtet werden, die aber keinen zusätzlichen Test benötigen.

Bei der Beherbergung in Hotel und Pensionen muss ein Test bei Anreise und weitere Tests zweimal wöchentlich vorgelegt werden.

Die 2-G-Plus-Regel gilt  auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage, in Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks, Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen und Umkleiden, in Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Saunen, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Haben die Einrichtungen Außenbereiche, gilt dort 2G.

Auf Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung oder Nutzung von Fahrgeschäften gilt 2G-plus.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen im Innenbereich gilt 2G-plus , im Außenbereich gilt 2 G. Bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 müssen die Tickets zusätzlich personalisiert sein.

In allen Bereichen mit 2-G-plus-Regelung mit Maskenpflicht ist nur eine FFP2-Maske zulässig. zv