Ab Mittwoch gilt die 3G-Regel in Bussen und Bahnen
Foto: André Zand-Vakili

Ab Mittwoch gilt die 3G-Regel in Bussen und Bahnen

Harburg - Ab morgen (24. November) gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel. Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.

Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit droht ein empfindliches Bußgeld. Darüber hinaus wird die Einführung einer Vertragsstrafe bei Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung, ähnlich der Vertragsstrafe in den hvv Beförderungsbedingungen beim Verstoß gegen die geltende Maskenpflicht, geprüft.

Die Kontrolle der 3G-Pflicht soll stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen im Rahmen der regelhaften Fahrkarten- und Maskenkontrollen stattfinden. wg