Wedemann
Die Filiale am Veritaskai, in der am 1. Juni die Kontrolle stattfand. Foto: André Zand-Vakili

"Herzlos-Kontrolle": Bußgeld gegen Renterehepaar jetzt Verwaltungsakt

Harburg - Dieser Fall hat viele Menschen beschämt. Nach einem Besuch vom Backhaus Wedemann am Veritaskai im Binnenhafen sollen eine demente 86-Jährige und ihr Mann (85) 357 Euro Strafe zahlen. Die Frau musste schnell zur Toilette. Die Kontaktdaten der Eheleute aus Seevetal, die Stammgäste sind, waren nicht ganz korrekt ausgefüllt.

Für das Bezirksamt, zuständig für die "Herzlos-Kontrolle", bleibt es ein Verwaltungsakt. Auf Anfrage von harburg-aktuell heißt es: "Das Bußgeldverfahren befindet sich im normalen Verfahrensprozess, das Ehepaar hat von ihren Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und Einspruch eingelegt".

So weit hätte es gar nicht kommen müssen. Bei Bußgeldern gibt es im Gegensatz zu Strafverfahren einen Ermessensspielraum. Verstöße müsse nicht verfolgt werden. Der Kontrolleur hätte einfach "Fingerspitzengefühl" beweisen können und eine mündliche Verwarnung aussprechen können - zumal ihm, wie auch Mitarbeiter sagen, die Situation vor Ort geschildert worden sei.

Das war am 1. Juni nicht passiert. Zu der Zeit gab es in Harburg besonders viele Beschwerden wegen des Auftretens eines speziellen Kontrolleurs des Bezirksamtes. Gastwirte hatten sich kollektiv beschwert. Die Wasserschutzpolizei hatte nach einer den Beamten offenbar hoch peinlichen Kontrolle des Bezirksamtes, die sie begleitet hatten, sich bei Betroffenen entschuldigt. Danach gab es in dem Bereich keine gemeinsamen Kontrollen mehr.

Auch dazu hat harburg-aktuell nachgefragt. Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, äußerte sich das Bezirksamt so: Wenn Beschwerden über das Verhalten einzelner Mitarbeiter geäußert würden, würden diese von den Leitungskräften mit den jeweiligen Mitarbeitern und den bei der Kontrolle ebenfalls anwesenden Kollegen zeitnah besprochen und der Sachverhalt nachvollzogen. Gemeinsam würde das Verhalten überprüft und die Mitarbeiter würden auf die Einhaltung der korrekten Verfahrensweise und des respektvollen Umgangs hingewiesen.

Zumindest kann man annehmen, das hinter den Kulissen etwas passiert ist. Denn vom Bezirksamt heißt es auch, dass seit den im Juni eingegangenen Beschwerden keine weiteren Beschwerden über ein mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern eingegangen seien.

Im Fall des Ehepaars mahlen jetzt die Mühlen der Bürokratie vor sich hin. Sollte der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten werden, müsste das Rentnerehepaar zahlen. Notfalls würde der Staat im Extremfall Erzwingshaft anordnen.

Franziska Wedemann hat den beiden Leuten angeboten, dass der für ihre Firma tätige Rechtsanwalt den Fall für die Eheleute unentgeltlich übernimmt. Zudem sind aus ganz Deutschland Anrufe von Menschen bei ihr eingegangen, die die Strafe für das Rentnerehepaar übernehmen wollen. zv