Coronainzidenz: Landkreis schränkt wieder die Rechte der Menschen ein
Foto: André Zand-Vakili

Coronainzidenz: Landkreis schränkt wieder die Rechte der Menschen ein

Landkreis - Der Landkreis Harburg erlässt eine Allgemeinverfügung mit erneut strengeren Regelungen auf Grundlage der niedersächsischen Corona-Verordnung, die am Donnerstag, 29. Juli, in Kraft tritt.

Das bedeutet das folgende Veränderungen:  Bei Zusammenkünften drinnen und draußen sind maximal zehn Personen zulässig, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten. Alternativ darf sich ein Haushalt mit bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. In beiden Fällen sind Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen, das Gleiche gilt für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen in einer Gruppe mit insgesamt bis zu zehn Kindern spielen.

Auf den Wochenmärkten besteht wieder die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. In der Gastronomie sind geschlossene Gesellschaften wieder nur bis zu 100 Personen zulässig. Hierbei sind Abstands- und Maskenpflicht zu beachten – solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Zudem müssen alle Teilnehmer entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Im Bereich der Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel ergeben sich Änderungen in Bezug auf die maximal zugelassenen Besucherzahlen.

Im Tourismus-Bereich dürfen Gäste in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Unterkünften weiterhin beherbergt werden. Außer dem Test bei Anreise ist nun zusätzlich zweimal wöchentlich ein Test erforderlich. Discotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.

Im Landkreis Harburg liegt die Inzidenz mit Stand 27. Juli bei 14,5. Seit dem Wochenende liegt sie erstmals im Juli wieder über 10, Tendenz steigend. Gleichzeitig hat es im gesamten Juli nich einen einzigen Toten gegeben, der in Verbindung mit Corona gebracht wird.  wg