Corona: Der Landkreis Harburg stellt Genesenen-Nachweise aus
Foto: André Zand-Vakili

Corona: Der Landkreis Harburg stellt Genesenen-Nachweise aus

Landkreis - Für Personen, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen sind, gelten bestimmte Corona-Schutzvorgaben nicht mehr.

Die Verwaltung stellt auf Anforderung entsprechende Genesenen-Nachweise aus. Personen mit Wohnsitz im Landkreis, bei denen in den zurückliegenden sechs Monaten eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test bestätigt worden war, können solch einen Nachweis per E-Mail an s01-geschaeftszimmer@lkharburg.de anfordern.

Nach den Vorgaben der Bundesverordnung muss der positive PCR-Test mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen. Für länger zurückliegende Infektionsfälle kann kein Nachweis ausgestellt werden, da nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei genesenen Personen eine Immunisierung nur bis zu sechs Monate anhält.

Als Nachweis für vollständig geimpfte Personen gelten die Eintragungen im persönlichen Impfpass. Ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich. Der vollständige Impfschutz besteht 14 Tage nach der letzten Impfung.

So werden geimpfte und genesene Personen bei den bestehenden Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet sind. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor.

Die geimpften oder genesenen Personen unterliegen damit ab sofort keiner Testpflicht mehr, um beispielsweise Geschäfte zu besuchen. Auch Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen durch nächtliche Ausgangssperren entfallen. Bei Einreisen aus dem Ausland gelten Quarantäne-Pflichten für Geimpfte und Genesene nur bei Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.

Die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote bleiben für geimpfte, genesene und getestete Personen aber unverändert bestehen. Außerdem gilt auch für geimpfte und getestete Personen, dass sie bei typischen Corona-Symptomen grundsätzlich zu Hause bleiben und die Symptome ärztlich abklären lassen sollten. wg