Nach den Maiferien können Schüler der Klassen 5 und 6 wieder in die Schule
Vorsichtige weitere Schulöffnungen sind jetzt möglich: Nach den Maiferien können auch alle Schüler der Klassen 5 und 6 wieder in die Schule. Foto: Christian Bittcher

Nach den Maiferien können Schüler der Klassen 5 und 6 wieder in die Schule

Harburg - Nach den Maiferien dürfen alle Schüler der Klassenstufen 5 und 6 in Hamburg wieder in die Schule gehen, das teilte die Schulbehörde heute mit. Schulsenator Ties Rabe: „Da die rund 9.000 Abiturienten seit Ende April keinen Unterricht mehr haben, wollen wir diesen Spielraum nutzen und nach den Maiferien ab dem 17. Mai allen Schülern der Klassenstufen 5 und 6 an Stadteilschulen und Gymnasien den Wechselunterricht in der Schule und zu Hause ermöglichen.“

Außerdem sagt der Schulsenator: „Diese Kinder und Jugendliche haben seit März letzten Jahres fast ein dreiviertel Jahr lang keinen Unterricht in der Schule gehabt und konnten in den letzten fünf Monaten nicht mehr in der Schule lernen. Gerade jüngere Schüler sind auf die Begleitung und Anleitung durch Lehrkräfte und Pädagogen angewiesen. Sie brauchen zudem die Schule als Ort des sozialen Lernens, als Begegnungsstätte mit Gleichaltrigen und als Struktur für ihren Tagesrhythmus. Ich freue mich, dass wir die jetzt entstehenden Spielräume nutzen können und hoffe darauf, dass die sinkenden Infektionszahlen in Hamburg vor den Sommerferien weitere Möglichkeiten eröffnen."

Der Wechselunterricht ist in Hamburg zurzeit beschränkt auf die Schüler der Klassen der Grund- und Sonderschulen sowie auf die Abschlussklassen. Konkret sind das die Klassenstufen "Vorschule" und 1 bis 4, die Klassenstufen 6, 10 und 12 an den Gymnasien sowie die Klassenstufen 9, 10 und 13 an den Stadtteilschulen. Insgesamt handelt es sich um rund 108.000 Schüler. Alle anderen Schüler lernen ausschließlich im Distanzunterricht zu Hause.

Kinder und Eltern können das neue Angebot wahrnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Denn die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben. Wenn Eltern beispielsweise aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken im Familienkreis Bedenken gegen den Wechselunterricht haben, können ihre Kinder auch weiterhin im reinen Distanzunterricht zu Hause lernen.

Weiterhin gelten für den Schulbetrieb besondere Sicherheitsregeln. So müssen sich alle Schüler zwei Mal pro Woche mit einem Schnelltest selbst testen. Wer den Test verweigert, darf die Schule nicht betreten und lernt weiterhin im Distanzunterricht zu Hause.  (cb)