"Inzidenzwunder": Landkreis hebt die Notbremse auf
Foto: André Zand-Vakili

"Inzidenzwunder": Landkreis hebt die Notbremse auf

Landkreis - Die Verwaltung hebt die zum 29. März verhängte Notbremse für den Landkreis Harburg auf. Hintergrund ist, dass der Inzidenzwert für den Landkreis nun bereits seit sieben Tagen unter 100 liegt. Am Donnerstag betrug der Wert 61,7. Nicht nur das. Auch die Zahl der aktuell als infiziert geltenden Bewohner ist mit 268 so neirdig wie seit Mitte März nicht mehr. „Unter den gegebenen Umständen gibt es für ein weiteres Festhalten an der Notbremse keine Rechtfertigung", so Landrat Rainer Rempe.

Mit der Aufhebung der Notbremse gelten im Landkreis Harburg wieder die Regelungen der Landesverordnung vom 29. März für Regionen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 100. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass Terminshopping ab Samstag, 10. April, wieder erlaubt ist, außerdem dürfen Kitas ab Montag wieder öffnen und die Schulen kehren ins Szenario B zurück. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag veröffentlicht.

Mit Rücknahme der Notbremse gilt: Kontaktbeschränkung Öffentlichkeit und privat: Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, die dazugehörigen Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen. Click&Meet, also Terminshopping in Schuhläden, Modefachgeschäften, Autohäusern, Fahrradläden, Möbelhäusern, Küchenfachgeschäfte (Privatkunden), Sanitärfachgeschäfte (Privatkunden), Baumärkte (Privatkunden) ist wieder möglich.Museen, also auch das Freilichtmuseum Am Kiekeberg in Ehestorf, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten können wieder geöffnet werden.

In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist Individualsport bzw. das gemeinsame Sporttreiben der Angehörigen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre dürfen unter freiem Himmel in einer festen Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich zwei Betreuungspersonen Sport mit Kontakt betreiben.

Schüler werden grundsätzlich im Wechselunterricht (Szenario B) unterrichtet. Kita/Großtagespflege: Mit dem Wechsel in das Szenario B ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) wieder erlaubt.

"So erfreulich die aktuellen Zahlen und die nun möglichen Lockerungen sind, allen muss bewusst sein, dass die Situation sich schnell wieder ändern kann", sagt Rempe. "Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen kann nur verhindert werden, wenn sich alle konsequent an die Kontakt- und Abstandsregeln sowie alle weiteren geltenden Beschränkungen halten.“ wg